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Aktuelle Abmahnungen BB, Homöopathie,... - wie dürfen wir uns noch ausdrücken?
#23
Hallo Volkerchen,

der Tip mit den Links auf wissenschaftliche Studien ist als "Hinweis zur weiteren Information" OK.
Aber Hierbei sollte man/frau sich schon etwas auskennen:

Institute, die Forschungsergebnisse veröffentlichen, gibt es viele; große und kleinste, seriöse und weniger seriöse, die oftmals verdeckt nur eigene Produkte puschen wollen. Uni-Ergebnisberichte , veröffentlicht in einer wissenschaftlichen Publikation sind fraglos zitierbar. Aber auch für diese gilt: Wenn sie in der Fachwelt noch nicht anerkannt, sondern stark umstritten sind, ist auf diese Strittigkeit in der Werbung hinzuweisen, zumal wissenschaftlich umstrittene Darstellungen von den Abmahn-Gerichten nicht als Beweis anerkannt werden.

Ich würde daher den Hinweis (wissenschaftlich noch umstritten) im Zweifel aufnehmen.
Publikationen unbekannter Labore oder Institute würde ich in meiner Werbung keinesfall mir zu Eigen machen, in dem Sinne, dass ich mich auf sie berufe. Im Zweifel mal das Institut bzw. dessen Aussage googlen.

GlG

Horst
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aktuelle Abmahnungen BB, Homöopathie,... - wie dürfen wir uns noch ausdrücken? - von Horst - 03.10.2016, 12:23

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