aufgeschreckt habe ich jetzt noch mal die Anforderungen des GA Karlsruhe durchgelesen. Karlsruhe ist mein zuständiges GA.
Sie formulieren es dort ähnlich, schreiben aber auch:
Wir weisen darauf hin, dass Ausbildungsnachweise keine Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen. Andererseits sind entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, die Voraussetzung für die Befähigung, Klienten psychotherapeutisch behandeln zu können. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlichen anerkannten Psychotherapieverfahren voraus......
...........4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden)
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhalten........
Da mein Antrag auf Überprüfung angenommen und ich zur Prüfung zugelassen wurde, gehe ich mal davon aus, dass es also ausgereicht hat:
1.) ungefähr (!!!) 2 Jahre lang mehrere Kurse belegt zu haben, in denen es um Grundlagenvermittlung ging
2.) ungefähr (!!!) 40 Stunden Selbsterfahrung im Bereich Psychotherapie für Heilpraktiker gemacht zu haben
3.) mehrere Kurse (auch Präsenzkurse) in meiner gewählten Form der Psychotherapie, der klientenzentrierten Gesprächstherapie nach Rogers, erfolgreich absolviert zu haben
Sonst kann ich nämlich nix, ich bin nicht mal ansatzweise "vom Fach"......
Lass also die Züge einfach vorüberrauschen, liebe Asja, Du bist sicherlich auf dem richtigen Weg
GLG
Monika