Horst, ich muss dir da leider widersprechen
Sowohl als HP als auch als Lehrer (mein erster Beruf) ist dein Patient oder Schüler dein Schutzbefohlener und du bist eben schon verpflichtet, auch eine vermeintliche Straftat anzuzeigen. Du darfst natürlich gerne eine Meldung an das JA machen, aber du musst es der Polizei melden.
Da besteht in diesem Fall auch eine Unterscheidung zwischen HP und "Otto Normalbürger". In diesem Fall wid nicht §139, sondern §225 bemüht. Das bedeutet, wenn du darüber weißt, und es nicht anzeigst, wird durch dein Unterlassen dem Kind weiterer Schaden zugefügt und du machst dich sogar u.U. strafbar.
VG
Lisa