Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesmißhandlung - Meldepflicht?
#5
Hallo miteinander,
für den Heilpraktiker besteht auf Grund des Behandlungsvertrages eine grundsätzliche Schweigepflicht hinsichtlich aller Tatsachen und Erkenntnisse, die er im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung erfährt. Dies führt auch die Berufsordnung für HP (§ 3) so aus.

Eine Anzeigepflicht gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft besteht für Heilpraktiker - wie für alle Bürger - nur im Rahmen des § 139 Strafgesetzbuch (StGB), d.h. für die dort aufgezählten "geplanten Verbrechen". Hierunter fällt die Kindesmisshandlung nicht. D.H. der HP muss keine Anzeige erstatten.

Das heißt aber nicht, dass der HP bei einer befürchteten Wiederholung der Kindesmisshandlungen dieser hilflos nur "zuschauen" muss.
Zunächst besteht für den Heilpraktiker kein strafbewehrtes "Verbot der Verletzung von Privatgeheimnissen" gem. § 203 StGB - wie z.B. für Ärzte - sondern nur eine vertragliche Schweigepflicht.

Wenn jedoch Tatsachen eine ernsthafte Gefährdung der psychischen und/oder physischen Entwicklung des Kindes oder für dessen "Leib oder Leben" befürchten lassen, ist auch eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht aus "rechtfertigendem Notstand" gerechtfertigt. D.h. eine Anzeige führt nicht zu Schadensersatzansprüchen.
In diesen Fällen kann der HP einer Anzeige bei der Staatanwaltschaft/ Polizei oder beim Jugendamt erstatten.
Diese Institutionen müssen hierbei auch anonyme Anzeigen/Hinweise verfolgen, d.h. eigene Ermittlungen aufnehmen.

Zusammengefasst: Wenn ihr den Eindruck habt, dass ein Kind nicht nur durch einen einmaligen "Ausraster der Erzieher", misshandelt wurde, sondern weiterhin gefährdet ist, solltet ihr einen - anonymen -Hinweis an das Jugendamt geben.

Grüße aus Kenzingen
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Kindesmißhandlung - Meldepflicht? - von Horst - 25.09.2013, 18:40

Möglicherweise verwandte Themen…
  Affenpocken-Meldepflicht Horst 0 586 17.09.2022, 18:58
Letzter Beitrag: Horst
  Meldepflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 IfSG Isolde Richter 2 1.349 02.12.2020, 06:23
Letzter Beitrag: susannebr
  Coronavirus-Erkrankung Meldepflicht-Behandlungsverbot Horst 0 2.359 28.02.2020, 17:21
Letzter Beitrag: Horst
  Verordnung über erweiterte Meldepflicht natürlich sandra 5 4.022 20.01.2015, 22:06
Letzter Beitrag: natürlich sandra
  Hand-Fuß-Mund-Krankheit-Meldepflicht Horst 1 4.198 06.12.2014, 20:08
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: