herzlich wollkommen!
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ich habe mich dazu bei "Geld und Rosen", einer unternehmensbeartung für Frauen und soziale Bereiche erkundigt:
es ist nicht erlaubt BB oder Homöopathie zu verschreiben als HPP. Auch dürfen keine BB in der Praxis gegeben werden. Dies unterliegt nur den Ärzen und HPs. es kann zur anzeige kommen.
in einem rechtsfall würde es immer für den HPP schlecht ausfallen. Um da ganz auf der gesetzlich sicheren seite zu sein, Finger weg von verordnungen für den klienten. bei empfehlungen sieht es anders aus. dies ist ein kann angebot für den klienten, was in seiner entscheidung liegt und nicht zwingend zur therapie dazu gehört.
lasst uns weiter infos zusammentragen, dann wissen wir bestimmt bald ganz eindeutig wie es richtig ist.
alles liebe doris
hallo nadine, bist du denn auch in nrw? bei welchem gesundheitsamt hast du denn angerufen?
alles liebe doris