Oha ! Da gibt es eine ganze Menge .....
Ich versuche es mal so zu lösen.
- Krankheiten mit einem organischen Hintergrund
- Krankheiten die wegen Ihrer Gefährlichkeit mit verschreibungspflichtigen Medikamenten behandelt werden müssen (z.B. Schizophrenie)
- Krankheiten bei denen eine Fremd- und/oder Eigengefahr besteht
- AKUTE Psychosen
Darf man Medikamente ambulant gegen den Willen des Patienten geben?
Ich denke nicht ! Grundsätzlich (nicht generell) darf man keine Medikamente gegen den Willen des Pat. geben.
Ich denke auch das sich das "beißt" ambualnt und gegen den Willen des Pat. Medikamente geben. Das geht nicht.
Wer soll das denn machen ? Die Feuerwehr oder die Polizei ? Und das passiert dann 3-4 x täglich ?
Vorallem darf nur zwangmedikamentiert werden wenn Fremd- oder Eigengefährdung besteht. Dann MUß der Pat.
eh in einen geschützten Bereich. Also meine Antwort: NEIN, es darf im ambulanten Bereich nicht zwangsmedikamentiert
werden.
Und was versteht man unter Compliance ?
Damit meint man die "Mitarbeit". Das Gegenteil von Compliance ist die "NON- Compliance". Kommt in der Psychiatrie aber auch in anderen Med. Bereichen relativ häufig vor, z.B. um den primären bzw. sekundären Krankheitsgewinn nicht zu verlieren. In der Psychiatrie hingegen sehen die Pat.
teilweise keinen Grund mitzuarbeiten und die Med. einzunehmen. Jüngstes Beispiel von meiner Arbeit: "Weshalb sollte ein Maniker seine Manie behandeln lassen ?" (aus der Sicht eines Manikers). Oder weshalb sollte sich ein Pat. behandeln lassen wenn er der Überzeugung ist der Kaiser von China oder der Mesias zu sein.
und bei manchen Strolchen,
endets auch in einer solchen ! ! !