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fehlender Realitätsbezug/Realitätsverlus
#1
Ich hab meine Frage mal hierher kopiert, im anderen Thread mochte keiner was dazu schreiben Undecided

Hallo,

kann mir jemand bitte auf die Sprünge helfen:
Bei einer Psychose tritt häufig Realitätsverlust auf, dies grenzt die Psychose auf jeden Fall von einer Neurose ab.
Eine Psychose ist immer ein Fall für den Arzt, hier darf der HPP nicht behandeln. (Stimmt das so?)
Im Skript Kap. 1 steht, der HPP kann bei fehlendem Realitätsbezug helfen. Was ist der Unterschied zwischen fehlendem Realitätsbezug und Realitätsverlust?
Hat jemand ein Beispiel?

Danke
Viele Grüße
Tina
Ich bin sehr spontan, wenn man mir rechtzeitig vorher Bescheid gibt! Tongue
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#2
Hallo Tina,

Bitte entschuldige, aber den ersten Beitrag muss ich übersehen haben?

Den Realitätsverlust beobachten wir bei "psychotischen Störungen".
Die Patienten haben z.B. eine veränderte Wahrnehmung (es kommt zu Halluzinationen), Denkstörungen,...

Bei solchen Störungen, die mit einer ausgeprägten "psychotischen" Symptomatik einhergehen, dürfen wir nicht tätig werden.

Es könnte aber durchaus sein, dass ein Patient mit fehlendem Realitätsbezug/ Realitätsverlust zu Dir in die Praxis kommt. Evtl. beginnt das Gespräch ganz normal und Du stellst dann fest, dass der Patient z.B. Gesichter in Deiner Tapete sieht (Pareidolien) oder Stimmen hört. Du wirst ja dann nicht das Gespräch abbrechen und den Patienten mit den Worten "Sie leiden unter Realitätsverlust, ich darf nicht tätig werden" nach Hause schicken, sondern es müssen weitere Schritte getan werden (ist der Pat. bereits in psychiatrischer Behandlung? Hausarzt? Krisenintervention? Suizidalität abklären? ...)

Bei diesem Gespräch wäre die Gesprächsführung "uneingeschränkt durch den HPP" -> siehe Kapitel 1.27 im Skript!

Wäre Deine Frage damit beantwortet?

Ganz liebe Grüße und bis später! Heart
Sybille
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#3
Danke Sybille, jetzt ist es mir klarer!
Ich bin sehr spontan, wenn man mir rechtzeitig vorher Bescheid gibt! Tongue
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