herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
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Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Liebe Claudia, die Regelungen sind sehr uneinheitlich!
Zitat:Das jeweilige Gesundheitsamt hat das Sagen Das Thema Hausbesuchspraxis wird von den meisten Gesundheitsämtern in Deutschland unterschiedlich gehandhabt. Ob es erlaubt ist oder ob es sich hier um das Verbot der Ausübung der Heilkunde im Umherziehen handelt, kann nur Ihr zuständiges Gesundheitsamt klären.
In NRW sehen die Gesundheitsämter die Hausbesuchspraxis als gleichwertige Alternative zu einer niedergelassenen Naturheilpraxis an.
In Bayern gibt es ein rechtskräftiges Urteil (Urteil des Amtsgericht München vom 13.02.2013 – AZ 132 C 20532/11), bei der eine Versicherung gezahlte Kosten für eine Heilpraktikerin zurückverlangte, nachdem Sie festgestellt hatte, dass die Heilpraktikerin keine Niederlassung hatte. Sie hatte ihre Privatwohnung als Rechnungsadresse angegeben. Diese Adresse war aber bei dem zuständigen Gesundheitsamt nicht als Praxis angemeldet. Da die Heilpraktikerin ihre Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeübt hatte, wurde das gezahlte Geld zurückverlangt.