vielen Dank für deine Antwort. Den Paragraphen muß ich mir noch einmal ganz in Ruhe ansehen.
Deine Antwort habe ich so verstanden:
Um gesetzlich auf der sicheren Seite zu stehen, muß ich in jedem
Fall
einen Wiederbelebungsversuch starten, egal mit wieviel Aussicht auf
Erfolg, und auch wenn mir der Patient schon tot erscheint (keine Pulse,
keine Atmung, Totenflecken, Leichenstarre). Ich reanimiere in jedem
Fall bis der Arzt kommt.
Hab ich das so richtig verstanden?
LG Angelika
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)