das Notfallpaket, das der HP über die Apotheke beziehen kann, wird ausdrücklich für Neuralttherapie abgegeben. Hier ein kurzer Auszug aus dem aktuellen Skript "Gesetzeskunde":
Wenn Heilpraktiker Neuraltherapie durchführen, so können sie unter Vorlage ihrer „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises sowie unter Nennung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie), die dafür notwendigen Arzneimittel (nur) persönlich in der Apotheke erwerben.
Dazu wurden ausdrücklich aus der Verschreibungspflicht entnommen:
Dexamethasondihydrogenphosphat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Diese beiden Medikamente können Sie aus der Apotheke beziehen. Allerdings können Sie dies nur persönlich und unter Vorlage Ihrer Heilpraktikererlaubnis, des Personalausweises und durch Nennung des Anwendungszweckes, das ist die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie.