herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Ob man als Heilpraktiker:in gegen Masern geimpft sein muss, darüber besteht oft Unklarheit. Dabei ist alles ganz einfach. Man muss nur sein Geburtsdatum kennen ?
1. Geburt vor dem 31. Dezember 1970
Es wird kein Nachweis über einen Masernschutz benötigt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei diesen Menschen in der Kindheit schon ein ausreichender Masernschutz erworben wurde.
2. Geburt nach dem 31. Dezember 1970
Man muss über einen Nachweis über einen Masernschutz verfügen.
Ein ausreichender Impfschutz besteht: ·wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und · ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern durchgeführt wurden.
3. Personen, die nicht geimpft werden können
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, müssen sich das von einem Arzt bestätigen lassen. Sie dürfen dann ohne einen Impfnachweis praktizieren.