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Masernschutzimpfung-2022
#1
Hallo miteinander,

ich mach mich ja nicht gerne unbeliebt, möchte aber doch ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass die Pflicht zum Nachweis einer Masernschutzimmunisierung , vor allem durch einen entsprechenden Impfnachweis, zum 1.8.2022 nach 2-maligem coronabedingten Aufschub in Kraft tritt. D.h. u.a. Praxisinhaber "sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" (als auch Heilpraxen) müssen dann dem zuständigen Gesundheitsamt nicht geimpftes Praxispersonal (oder sich selbst) melden. Das Gesundheitsamt soll dann über ein Tätigkeitsverbot entscheiden.

Die Gesundheitsämter haben die Politik aber darauf hingewiesen, dass sie aktuell durch die Coronakriese kaum zu derartigen Überprüfungen in der Lage seien und haben einen weiteren Aufschub gefordert.

Schaun wir mal, was passiert.

Liebe Grüße 

Horst
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#2
Lieber Horst, danke dir für die Info. 
Gilt eigentlich auch hier (wie in der Schule), dass Jahrgänge vor 1970 geboren nicht betroffen sind?
Liebe Grüße Claudia
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#3
Hallo Claudia, hallo miteinander,

danke für den Hinweis an die etwas gereifteren unter uns. Die Nachweis der Masernimmunisierung (geimpft oder immun oder aus medizinischen Gründen nicht impfbar) trifft nur die nach dem 31.12.1970 geborenen. Die vor 1970 geborenen gelten auch ohne Nachweis als immunisiert.

Liebe Grüße

Horst
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#4
Prima, danke dir  Heart
Liebe Grüße Claudia
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#5
Liebe Claudia,
bei uns in Brandenburg muss man sich als älterer Jahrgang ein 2. Mal impfen lassen gegen Masern, sonst darf das GA Dich für einen Job im Gesundheits- oder Bildungsbereich sperren.
LG Christiane
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#6
Upps, danke dir für die Info, ich dachte, das sei bundesweit gleich  Blush
Ich bin gar nicht gegen Masern geimpft, hatte sie als Kind, hab aber natürlich (noch) keinen Nachweis darüber 
Liebe Grüße Claudia
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#7
Vielleicht ist das inzwischen auch so, aber ich durfte a.G. eines alten Maserntiters nach durchgemachter Erkrankung als Kind erst nach einer erfolgten Impfung weiterarbeiten ...
LG Christiane
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#8
Vielen Dank Christiane  Heart
Liebe Grüße Claudia
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#9
Liebe Claudia,

laut unserem Gesundheitsamt ist auch ein Titernachweis ausreichend.
Am besten beim örtlichen Gesundheitsamt nachfragen.

Liebe Grüße
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#10
(01.08.2022, 07:00)violine64 schrieb: Vielleicht ist das inzwischen auch so, aber ich durfte a.G. eines alten Maserntiters nach durchgemachter Erkrankung als Kind erst nach einer erfolgten Impfung weiterarbeiten ...
LG Christiane

Das ist ja ein Ding.
Ich musste aufgrund meines Alters gar keinen Nachweis erbringen.
Dachte auch, das wäre überall so.

LG
Antje
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#11
Hallo miteinander,

heute mal nur ein kurzer Hinweis:

Für den Do., 18.August hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde wegen der Masernschutzimpfpflicht angekündigt.
Ich hoffe auf erhellende und zukunftsweisende Ausführungen.

Sobald die Entscheidung textlich veröffentlicht wurde, melde ich mich wieder.

Liebe Grüße

Horst
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#12
Hallo miteinander,
sorry, aber wie ihr sicherlich schon in den Nachrichten gehört/gesehen habt, hat das Bundesverfassungsgericht die Masernschutz-Impfungspflicht als verfassungsgemäß beurteilt.

Trotzdem liebe Grüße

Horst
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