für den nächsten Workshop hätte ich zwei rechtliche Fragen:
1) Die Wartezeiten bei Fachärzten/Psychiatern sind ja zum Teil sehr lang. Was ist mit Patienten, die zu uns kommen, und sofort mit der Therapie starten möchten, um die Wartezeit bis zur Abklärung und/oder bis zur Vergabe eines Therapieplatzes zu überbrücken.
Dürfen wir in dieser Zwischenzeit mit ihnen arbeiten? … es wäre ja besser, als sie völlig „unbetreut“ zu lassen. Wie können/müssen wir uns in diesem Fall absichern?
2) Es gibt ja Patienten, die der Schulmedizin nicht so aufgeschlossen gegenüber stehen und genau aus diesem Grund auch zu uns kommen. Wie gehen wir damit um, wenn diese sich nicht abklären lassen wollen. Dürfen wir dann trotzdem mit ihnen arbeiten? Auch da wieder, was brauchen wir ggf. zur Absicherung?
Liebe Grüße, Ina