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Frag Philipp & Philipps Workshop
1.) Frage zur Durchführungsverordnung §2 (1) Die Erlaubnis wird nicht erfüllt,
h)wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird
Meine Frage: wie kann ich mir das genau vorstellen? Das klingt für mich so, als dürfet ich nicht zusätzlich irgendwo angestellt sein und dies somit auch in der Prüfung so darstellen? Danke!

Wenn irgendetwas unvereinbar mit dieser Erlaubnis ist. Könnte mir jetzt vorstellen, dass da so Dinge drunter zu verstehen sind, wie dass wenn jemand Arzt wird, dass dieser Mensch dann die Heilerlaubnis nach Heilpraktikergesetz wieder entzogen bekommt. Genaueres kann ich dir aber auch nicht sagen. Ist für normale Menschen mit normalem Job irrelevant. Du darfst selbstverständlich nebenberuflich als HPP arbeiten. Hier nochmal ein Link, da wird das sogar mit dem Grundgesetz beantwortet:

https://www.physioplus-lohne.de/heilprak...ehrung.php


2.) Frage zur Unterbringung: auch wenn sich die Bestimmungen von BL zu BL unterscheiden können, kann ich mir vorstellen, dass meine Frage auch andere BL betrifft (in meinem Falle beziehe ich mich auf das PsychKHG im Saarland)
wenn ich es richtig verstehe unterscheidet man zwischen der grundsätzlichen Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen und der vorläufigen Unterbringung bei Gefahr in Verzug (im Notfall)
Mir fallen ehrlich gesagt nur Szenarien ein, bei denen es um Gefahr in Verzug geht, etwa bei akuter Suizidalität, wenn also eine Person vorläufig untergebracht wird, weil eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig möglich ist, um Gefahr abzuwenden. Weißt du wie ich meine? Ein Szenario in dem Eigen-/Fremdgefährdung besteht und noch genug Zeit für einen Gerichtsbeschluss ist, kann ich mir in der Praxis kaum vorstellen. Vielleicht habe ich hier auch einfach einen Denkfehler 
Dankeschön und liebe Grüße Anna


Ich glaube ich habe noch nichgt genau verstanden, was deine Frage ist. Es muss immer eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen. Dann braucht man immer einen richterlichen Beschluss (nach 24h). Die grundsätzliche Unterbringung muss genauso vom Richter festgelegt werden.
Prinzipiell kann untergebracht werden nach folgenden Kriterien:


[*]Strafrechtliche Unterbringung. ...
[*]Öffentlich-rechtliche Unterbringung. ...
[*]Zivilrechtliche Unterbringung. ...


Falls noch was offen ist, dann sag mir gern bescheid.
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Nachrichten in diesem Thema
Frag Philipp & Philipps Workshop - von Sprengel - 01.05.2023, 16:13
RE: Frag Philipp & Philipps Workshop - von Philipp Damm - 16.05.2023, 17:12

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