da meine mündliche Prüfung bald ansteht, hätte ich noch Fragen zum Thema Gesetze. Falls die Fragen jedoch zeitlich gerade nicht so gut in die Planung passen, kein Problem
1.) Frage zur Durchführungsverordnung §2 (1) Die Erlaubnis wird nicht erfüllt,
h)wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird
Meine Frage: wie kann ich mir das genau vorstellen? Das klingt für mich so, als dürfet ich nicht zusätzlich irgendwo angestellt sein und dies somit auch in der Prüfung so darstellen? Danke!
2.) Frage zur Unterbringung: auch wenn sich die Bestimmungen von BL zu BL unterscheiden können, kann ich mir vorstellen, dass meine Frage auch andere BL betrifft (in meinem Falle beziehe ich mich auf das PsychKHG im Saarland)
wenn ich es richtig verstehe unterscheidet man zwischen der grundsätzlichen Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen und der vorläufigen Unterbringung bei Gefahr in Verzug (im Notfall)
Mir fallen ehrlich gesagt nur Szenarien ein, bei denen es um Gefahr in Verzug geht, etwa bei akuter Suizidalität, wenn also eine Person vorläufig untergebracht wird, weil eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig möglich ist, um Gefahr abzuwenden. Weißt du wie ich meine? Ein Szenario in dem Eigen-/Fremdgefährdung besteht und noch genug Zeit für einen Gerichtsbeschluss ist, kann ich mir in der Praxis kaum vorstellen. Vielleicht habe ich hier auch einfach einen Denkfehler
Dankeschön und liebe Grüße Anna