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Vertrag Meditationskurs
#1
Liebe Daniela,

oder gern auch andere Meditationslehrer/innen :-)

Ich erstelle heute meine Kursverträge. In der Ausbildung haben wir eine Vorlage erhalten, wie das Kursanmeldeformular aussehen kann. Hier stolperte ich über den Passus (den letzten Satz des Kleingedruckten), dass der Klient die eigene Verantwortung übernimmt und somit jegliche Haftung ausgeschlossen wird. 

Ist dieser Satz soweit korrekt? Können wir wirklich sagen, dass wir jegliche Haftung ausschließen gemäß Vertrag? Denn der genaue Umfang dessen, was wir in dem Meditationskurs machen, das ist im Vertrag ja gar nicht genannt. Worauf bezieht sich der Satz genau? JEGLICHE Haftung kann man doch gar nicht ausschließen, oder? Beispielsweise, wenn nun doch ein Meditationslehrer in Trance Rückführungen machen WÜRDE (was ja nicht erlaubt ist) und der Klient dadurch eine Retraumatisierung erfahren würde? 

Auf was für Haftungen bezieht sich der Satz? Ich finde es liest sich so komisch, bzw. würde mir als Kursteilnehmer komisch aufstoßen, wenn sich ein Meditationslehrer durch einen Satz im Vertrag aus sämtlicher Haftung ziehen möchte.

Viele Grüße und vielen Dank schonmal vorab für eine Antwort :-)
Neele
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