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Rechtliches zur Berufsausübung
#1
Hallo Allerseits,

in diesem Thread möchte ich ein paar Gedanken mit Euch teilen, die wichtig sind, damit Ihr die Umstände der Berufsausübung als Spiritueller Berater besser versteht. Die Inhalte, die ich hier mit Euch teile findet Ihr in umfassender Form auch in dem "Merkblatt - Recht - Spiritueller Berater", welche Ihr in Eurem E-Learning findet. Hier möchte ich nur die Grundzüge mit Euch teilen, einerseits für einen ersten Einstieg und vor allem auch für Interessierte, die erwägen, in diesen Beruf einzusteigen.

Die rechtliche Stellung eines Spirituellen Beraters (SB) ist mit der eines Psychologischen Beraters (PB) bzw. Lebensberaters vergleichbar, da für diese Berufsausübungen keine amtsärztliche Überprüfung abgelegt werden muss. Anders verhält es sich bei einem Heilpraktiker (HP) und einem Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP), die beide eine amtsärztliche Überprüfung bestehen müssen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Haben der HP bzw. der HPP diese Erlaubnis erhalten, so dürfen sie die Heilkunde im Sinne des § 1 des Heilpraktikergesetzes ausüben und damit Diagnosen stellen und therapieren.
Da der SB keine amtsärztliche Überprüfung ablegt, ist seine Berufsausbildung auch nicht staatlich geregelt und er erhält/benötigt von staatlicher Seite keine Erlaubnis, diesen Beruf auszuüben. Es ist wichtig zu wissen, dass der SB keine Heilkunde ausüben darf.

Es ist jedoch auch nicht die Zielsetzung eines spirituellen Beraters, Krankheiten zu heilen. Ein spiritueller Berater hilft seinen Klienten in wichtigen Lebensfragen indem er ihnen Perspektiven und Blickwinkel eröffnet, die sich aus einer rein modern-rationalen Betrachtung des Menschen und seines Lebens nicht ergeben. Die Zielsetzung des Spirituellen Lebensberaters ist es, seinem Klienten die tiefliegenden Motive und Wünsche seiner Seele aufzuzeigen und ihm dabei zu helfen, Harmonie und Frieden in allen seinen Lebensbereichen zu stiften. Dies tut er, indem er moderne und jahrtausendealte Methoden und Praktiken der seelischen Arbeit anwendet und den Klienten bei dessen Arbeit an seiner eigenen Seele anleitet.

Jeder, der Erfahrungen mit der spirituellen Arbeit hat weiß, dass alle positiven Einflüsse auf die seelischen Bereiche eines Menschen auch positive Auswirkungen auf sein gesamtes Wesen, also auch auf seinen Geist und damit auch auf seine Psyche und seinen Körper hat. Jeder, der den wahren Wert der spirituellen Arbeit erkannt hat, weiß, dass nachhaltige Heilung nur ganzheitlich passieren kann – in Seele, Geist und Körper. Dass Heilung sich auch auf der körperlichen und psychischen Ebene in einer Person vollzieht, wenn die Seele geheilt wird, ist der natürliche „Nebeneffekt“ von spiritueller Heilung, es ist aber nicht das „Arbeitsfeld“ eines SBs.

Der Begriff „Ausübung der Heilkunde“ wird vom Gesetz in vielerlei Hinsicht geschützt, da die Grundannahmen des Gesetzgebers nicht auf einer ganzheitlichen Sicht des Menschen basieren, sondern auf den Kategorien von „krank“ und „gesund“. Diese Kategorien sind eine willkürliche Unterscheidung, die es in dieser Form in der Wirklichkeit nicht gibt. Wir müssen die rechtlichen Festlegung aber bei unserer Arbeit trotzdem immer sorgfältig berücksichtigen.

Im nächsten Eintrag widmen wir uns der Frage, was der gesetzlich vorgegebene Rahmen der Arbeit des Sprituellen Beraters ist.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#2
Hallo Allerseits,

Ein spiritueller Berater darf gleichermaßen mit gesunden, aber auch mit körperlich und psychisch erkrankten Menschen arbeiten. Doch er darf seine Tätigkeit nicht auf „Heilung von Erkrankungssymptomen“ seiner Klienten ausrichten, nicht mit deren Heilung werben oder gar Heilungsversprechen abgeben. Die spirituelle Beratung darf offiziell als unterstützende Maßnahme eines Heilungsprozesses angewandt werden, die so z.B. eine bereits bestehende Therapie (bei einem Psychiater, Psychologen oder HPP) fördern und ihre Wirksamkeit erhöhen kann.

Wichtig ist es, dass der Spirituelle Berater diese Grenze klar nach außen zieht und dem Klienten aufzeigt, dass er sich wegen der körperlichen Symptome von einem Arzt oder HP(P) behandeln lassen soll, und dass er nur den spirituellen Aspekt der Krankheit behandelt.

Auch kann und darf der SB keine Diagnose stellen, denn das ist den Ärzten und HP(P)s vorbehalten. Er verwendet aber seinen gesunden Menschenverstand und seine geschulte Intuition, um eine „Ungleichgewicht“ im Geistigen, Seelischen und Körperlichen seines Klienten zu erkennen.

Auch wenn der SB nicht Therapieren darf, bewegt er sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern ist den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen, Geboten und Verboten unterworfen. Um seine berufliche Tätigkeit gesetzeskonform ausüben zu können, muss er daher erkennen können, ob ein Klient akut an einer Krankheit leidet, die eine medizinische Hilfe durch einen dazu berufenen Therapeuten erforderlich macht.

 Insbesondere gilt es für einen SB, folgende allgemeine Gesetze zu beachten:

 Heilmittelwerbegesetz
 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
 Datenschutzgesetze (DSGVO, BDatSchG) 
 BGB

Im nächsten Thread spreche ich noch das Thema Rückführung in frühere Leben an.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#3
Hallo Ihr Lieben,

Was noch wichtig ist:

Der Spirituelle Berater darf nicht mit sogenannten aufdeckenden Verfahren arbeiten, denn dabei könnten "unbewusste seelische Konflikte bewusst gemacht werden", die ohne fachkundige medizinische Begleitung und Hilfe den Klienten in Gefahrensituationen bringen können. Für einen solchen Fall ist er ein SB medizinisch-fachlich nicht ausgebildet.

Es ist jedoch gesetzlich nicht ganz klar festgelegt, welche Verfahren denn genau als aufdeckend gelten. In der Psychotherapie spricht man von aufdeckenden Verfahren im Gegensatz z.B. zu der Verhaltenstherapie, die als nicht aufdeckend gilt, da sie nicht auf innere Konflikte ausgerichtet ist. In Bezug auf die Methoden und Praktiken der spirituellen Beratung ist es deshalb nicht immer einfach, hier eine klare Grenze zu ziehen, da sie den Menschen – anders als die Psychotherapie - nicht aus einer rational-materialistischen Perspektive betrachtet. Die Verfahren der spirituellen Beratung weisen viele Ähnlichkeiten mit denen der Psychotherapie auf. Viele der hier wie dort gängigen Vorgehensweisen haben ihre Wurzeln in jahrtausendealten spirituellen Praktiken, trotzdem ist die Einordnung der Verfahren nicht immer einfach. Viele spirituelle Methoden und Praktiken werden oft den Kategorien „Entspannung“ und „Wellness“ zugeordnet und können daher frei von einem Berater ausgeübt werden. Interessanterweise ist heutzutage selbst in der Psychotherapie die Verhaltenstherapie die häufigste Therapieform, also selbst die Psychotherapie arbeitet heute meist nicht aufdeckend.

Die Rückführung in frühere Leben ist so ein typischer Fall. Eine Rückführungstherapie unter Hypnose wird den aufdeckenden Methoden zugerechnet und sollte daher nicht von Spirituellen Beratern angeboten werden, sofern sie keine Zulassung als HPP besitzen. Doch es gibt zahlreiche andere Entspannungsmethoden, die genauso kraftvoll sind wie eine Hypnose. Man kann sich auch bei einer Meditation oder einer Kontemplationsübung mit früheren Leben beschäftigen. Man sollte also darauf achten, wie man als Berater sein Angebot formuliert: statt "Regression unter Hypnose" könnte man z.B. "Betrachtung unserer früheren Leben in einer meditativen Rückführung" sagen. Leider gibt es aber keine Absicherung, dass die obige Formulierung nicht unter Umständen als gesetzeswidrig beanstandet werden könnte. Vieles hängt von dem Bundesland und vom konkreten Fall ab, wie ein Gericht entscheidet.

Die Aufarbeitung von prägenden Ereignissen der Vergangenheit unter Hypnose gilt als aufdeckende Methode. Da aber die heutige Wissenschaft die Existenz früherer Leben als nicht nachweisbar ansieht, sollte man eine Rückführung eigentlich als eine Phantasiereise ansehen. In einer karmischen Rückführung beschäftigen wir uns auch nicht mit der Kindheit einer Person bzw. der Vergangenheit in diesem Leben. Ein weiterer interessanter Umstand ist, dass man Hypnose zur reinen Entspannung auch ohne amtsärztliche Prüfung anwenden darf. Nur die Kombination der Beiden stösst letztlich doch an rechtliche Grenzen.

Ich hoffe, ich konnte Euch weiterhelfen. Die hier geteilten Gedanken sollen Euch als Hilfestellung dienen, doch empfiehlt es sich immer, rechtlichen Rat zur Hilfe zu ziehen, bevor Ihr mit Eurer Arbeit als Spiritueller Berater beginnt.

Ich wünsche Euch viel Erfolg als spirituelle Berater!

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#4
Lieber Attila,
super! Ganz herzlichen Dank für die Zusammenstellung der hilfreichen und wichtigen Infos!
Liebe Grüße 
Birgit
* Ver-rückte, bizarre Zeiten. - Stehenbleiben, schütteln, hüpfen, weitergehen. - Leichtigkeit! *
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#5
Wow, lieber Attila, ganz herzlichen Dank für diesen interessanten und fundierten Beitrag.

Du klärst hier Fragen, die uns am Telefon/per Mail immer wieder gestellt werden. Da ist es wirklich gut, wenn wir auf deinen Post hier verweisen können.
Ganz lieben Dank dafür!
GLG Isolde
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#6
Lieben Dank, Attila.

Ich hatte ja bei der Karma & Rückführung Info-Veranstaltung am Montag die Frage mit dem Begriff Hypnose und wie es sich verhält, wenn ich nur als (spiritueller) Berater gewerblich arbeiten werde, weil ich es (vorerst) nur online mache. Zwar bin ich HP (bisher nicht praktiziert), dürfte also "vor Ort" wohl auch "Hypnose" als Wort verwenden und anwenden, aber da ich auf absehbare Zeit keinen Raum habe, starte ich nur "online".

Wollte eigentlich auch den Hypnosekurs bei Johannes besuchen nächstes Jahr, aber da zweifele ich jetzt auch wieder an dem Sinn und ob ich das "darf".

Habe nun auch auf meiner Webseite (Entwurfszustand) und sonstigen selbst-beschreibenden Dokumenten das Wort Hypnose wieder entfernt. Es ist ja auch mit den rechtlichen Dingen immer das müßige Spiel mit den Worten, also welche wir verwenden dürften und welche wir besser vermeiden.

Ich habe es jetzt mit "Trancework / Trance-Arbeit" oft ersetzt oder nur "(meditative) Trance", auch spreche ich meist von "spiritueller RF" oder einfach auch nur Rückführung. 

Auch "Regression" hab ich jetzt rausgenommen weil wohl im medizinischen Bereich für die Kindheit verwendet. Allerdings - was für mich wiederum zur Sprachverwirrung beiträgt -  ist "(past life) regression" im englischen Sprachraum (wo ich auch unterwegs bin weil ich Rückführung und Autogenes Training und eine Energieheilmethode auch für englischsprechende Kunden anbieten will) eigentlich die gängige normale Übersetzung für "RF in frühere Leben". Daher habe ich "past life regression" erstmal stehen lassen in den englischen Texten. 

Werde sowieso noch einiges dann mehr mit "spirituell" formulieren, auch weil es mir sowieso mehr liegt noch verstärkter in diese Richtung zu gehen.

Allerdings sah ich jetzt, dass Trance(-arbeit) auch im medizinischen Bereich der Hypnose verwendet wird anhand einiger Büchertitel auf Amazon. Denke aber dass der Begriff doch nicht wirklich eindeutig "besetzt" ist und ich ihn trotzdem verwenden kann, oder? Zumal auch mehr "esoterisch" bzw. spirituell ausgerichtete Autoren es verwenden.

Also meine Frage wäre vor allem: Kann ich als "Berater" das Wort "Trance(arbeit)" noch verwenden? Klar, wenn es um Entspannung geht sicherlich, aber bei RF geht es ja nicht nur ums entspannen.

Weil sonst bin ich mittlerweile ziemlich ratlos, müsste dann wohl nur spirituelle RF und Meditation oder ähnliches "harmloses" Wording verwenden? Und wie verhält es sich mit dem englischen Begriff?

Gibt es eine Auflistung an Worten (Vokabular) was ich verwenden darf als "nur" Spiritueller Berater?

Noch eine Frage: Hat jemand auch Ahnung wo bzw. wie ich am besten den rechtlichen Beistand finde, der die Webseite checkt, gibt es so etwas online? Viele Anwälte und Rechtsberater sind ja nicht unbedingt darauf spezialisiert? Ich würde mein Web evtl. mal checken lassen wollen, bevor ich offiziell online gehe nächstes Jahr.

Eine weitere Frage wäre auch ... wenn ich nun schon dabei bin ...  ob es doch noch eine Möglichkeit gibt, als HP freiberuflich zu arbeiten als reine (psychologische, mentale, spirituelle) Online-Praxis, da es mir immer noch lieber wäre als ein Gewerbe anzumelden. 
Außerdem: Ich bin HP und würde mich auch gern so nennen dürfen und dazu stehen (Vorsicht .... Ego-Alarm !  Wink  ). Naja, also meines Wissens geht es wohl nicht, aber ich frag trotzdem nochmal nach.

Liebe Grüße
Volker
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#7
Hallo Volker,

gib mir bitte noch ein wenig Zeit, dann beantworte ich gerne Deine Fragen!

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#8
(30.09.2021, 09:32)Attila schrieb: Hallo Volker,

gib mir bitte noch ein wenig Zeit, dann beantworte ich gerne Deine Fragen!

Liebe Grüße,
Attila

Hallo Attila,

hat auch überhaupt keine Eile, alles gut, Danke schon mal im voraus. 

Volker
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#9
Hallo Volker,

Wording: Es gibt soweit ich weiß, kein bestimmtes "Vokabular" für Spirituelle Berater. Das Problem ist überhaupt, dass im englischsprachigen Bereich medizinische Fachbegriffe sehr gerne in einen spirituellen, bzw. "esoterischen" Kontext gesetzt werden, weil das meist modern und bahnbrechend klingt. (Quantenheilung, Psy-Chirurgie, Theta-Healing etc.) Ich kenne mich leider nicht damit aus, welche Auflagen es mitunter in den USA, bzw. UK und anderen englischsprachigen Ländern in Bezug auf alternative Heilmethoden gibt. Es ist aber wohl kaum einheitlich geregelt und der Buchmarkt wiederum nimmt gerne jedes Wording, das gutes Marketing verspricht. Ein deutschsprachiger Verlag nimmt in den meisten Fällen lieber einen bereits erfolgreichen englischsprachigen Autor und lässt diesen übersetzen, als ein Risiko mit einem noch unbekannten deutschsprachigen Autor einzugehen. Alleine schon deshalb ist unser Buchmarkt überflutet von übersetzten Titeln im esoterischen und spirituellen Bereich. Buchverleger müssen sich nicht an jene Regeln halten, wie eben HPs, HPPs. psychologische und eben spirituelle Berater. Daher haben Berater leider schlechte Karten, weil sie nicht diese bahnbrechend wirkenden Wortkombinationen nützen dürfen und vor allem auch keine Heilungsversprechen machen dürfen, was man im Gegenzug z.B. problemlos in vielen Buchtiteln findet.

Otto Normalverbraucher sieht also diese bahnbrechend klingenden Heilversprechen im Buchladen und frägt sich dann, warum das niemand in Deutschland anbietet? (und reist dann dafür vielleicht noch ins Ausland um das zu erfahren oder gar zu erlernen). Blöd, ist aber leider so.

Englisch: Generell glaube ich deshalb, dass Du auf englisch unter Umständen weniger Probleme bekommen solltest, als in der deutschen Sprache. Doch wichtig ist noch die Frage, welches Unternehmen Deine Website hostet? Ist es in der EU bzw. Deutschland, dann können selbst für den englischen Text die deutschen Auflagen gelten. Ich würde fast empfehlen für Deine englische Seite einen eigenen Host im englischsprachigen Raum zu suchen, allein schon deshalb, dass Deine Klienten in den USA einen schnelleren Seitenaufbau haben. (Man würde es nicht glauben, aber langsame Seiten, schrecken sehr viele potenzielle Kunden ab).

Trance: Wie ich meine, sollte das kein Problem sein, dieses Wort zu verwenden. Vielleicht frägst Du da mal meine Kollegin Daniela Starke, die ja auch Kurse in diese Richtung anbietet.

Rechtlicher Beistand: Da bin ich jetzt ehrlich gesagt auch überfragt, aber ich meine, dass es im Netz spezifische Angebote für HPs gibt, google mal..

Freiberuflichkeit: Soweit ich weiß, MUSS man ein Gewerbe anmelden, wenn man als HP arbeiten möchte. Aber da kennt sich unser Horst aus dem Büro am besten aus.

Ich hoffe Ich konnte Dir helfen. Was ich hier festgehalten habe ist mein derzeitiger Wissenstand, aber ich bin kein Experte und ich kann mich auch irren. Frage bitte alles auch immer noch bei einem Rechtsexperten nach.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#10
Hallo Attila. Alles klar, danke dir.
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#11
Hallo Volker, sehr gerne!
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#12
Hallo Attila,

nun habe ich doch noch eine Frage bzgl. der Rechtslage.

Ich habe nun gelesen/gehört, das man als spiritueller Berater, psychologischer Berater etc. (also alles ohne Heilerlaubnis) keine Maßnahmen ergreifen darf, etwas aus dem Unterbewußtsein zu holen.

Doch gehört das doch auch zu unserer Arbeit dazu.

Da ich für meine Klienten und Kurse auch Skripte erstelle, möchte ich hier auch einige schöne Beschreibungen anbringen.
Wie zB. das wir die Wünsche der Seele herausfinden möchten und dadurch auch Dinge aus dem Unterbewußtsein aufdecken möchten...

Darf so etwas, zumindest in den Skripten und schriftlichen Anmerkungen, dann gar nicht erwähnt werden?

Danke Dir und Liebe Grüße

Petra
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#13
Liebe Petra,

genau genommen gibt es kein "Unterbewusstes" sondern nur Unbewusstes. Der erstere Begriff ist zwar in der Allgemeinsprache gebräuchlich geworden, heißt jedoch in der psychologischen Fachsprache nicht so. -» Wiki dazu.

Ohne Erlaubnis darf man nicht mit aufdeckenden Methoden arbeiten. Die meisten Psychologen und HPPs arbeiten heute am häufigsten mit Verhaltenstherapeutischen und nicht mehr unbedingt mit aufdeckenden Methoden.

Unsere Zielsetzung in der spirituellen Beratung ist es auch nicht mit aufdeckenden Methoden zu arbeiten, bzw. im medizinischen Sinne zu heilen. Aber natürlich ist unsere Zielsetzung eine Bewusstwerdung und durch die Ganzwerdung und Heilwerdung der Seele geht natürlich auch Bewusstsein und Körpfer immer in diesem Prozess mit.

Ich würde also den Begriff "Aufdecken" meiden, denn der gehört eher in die psychologische Fachsprache, aber Unbewusstes können wir uns natürlich bewusst werden lassen. Aber wir heilen keine Traumata, etc. Wir begleiten Menschen auf dem Weg ihrer Ganzwerdung und helfen ihnen bewusst zu leben.

Es ist leider schwierig zu diesem Thema etwas 100%-iges zu sagen, da jedes Bundesland und jedes Gericht ein wenig anders entscheidet. Wir hatten ja darüber auch bei unserem ersten und dritten Termin gesprochen, bzw. im rechtlichen Merkblatt zum Kurs findest Du die bestmögliche Beschreibung der Lage. Wenn Du als Spirituelle Beraterin arbeiten und Kurse anbieten möchtest, ist es immer gut, sich rechtliche Unterstützung auch von Juristen zu holen.

Falls Du noch Fragen haben solltest, schreibe doch gerne auch mal in dieses Forum, dort kann Dir Isolde oder Horst gerne weiterhelfen -» hier.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#14
Ich schreibe hier einige Anmerkungen aus dem Fernschulskript "Psychische Erkrankungen", die vielleicht in dem Zusammenhang "aufdeckende und nicht-aufdeckende Verfahren" von Interesse sind:

Aufdeckende und nicht-aufdeckende Verfahren
Es wird immer wieder diskutiert:
1. Was genau sind „aufdeckende Verfahren“?
2. Wer darf sie einsetzen?

Aufdeckende Verfahren sind Techniken, mit denen unbewusste seelische Konflikte bewusst gemacht werden. Arbeitsbegriffe, die dabei eine wichtige Rolle spielen sind z. B. Abwehrmechanismen, Verdrängung, Sublimierung, Verleugnung u.v.m. Sie werden in Kap. 25.18.1.1 vorgestellt.
Zu den aufdeckenden Verfahren gehören
• Psychoanalyse (Sigmund Freud)
• Analytische Psychologie (C.G. Jung)
• Individualpsychologie (Alfred Adler)
• Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien
• Transaktionsanalyse (E. Berne)

Im weiteren Sinn gehören evtl. noch dazu:
• Hypnose
• Rückführungen


Nicht-aufdeckende Verfahren werden auch als supportive (stützende) Psychotherapie bezeichnet. Nicht-aufdeckend arbeiten die Verhaltens- und die lösungsorientierten Kurzzeittherapien. Sie sind nicht an unbewussten Inhalten, Konflikten oder Motiven interessiert, sondern konzentrieren sich auf die Stabilisierung des Patienten.

Aufdeckende Verfahren und HP und HPP. Es gibt kein explizites Verbot für den HP und HPP aufdeckende Verfahren einzusetzen. Jedoch sollten sie aufgrund der Sorgfaltspflicht nicht verwendet werden. Um solche Verfahren einzusetzen, braucht es eine intensive Ausbildung und eine ständige Fortbildung. Außerdem ist eine regelmäßige Supervision unerlässlich.

Aufdeckende Verfahren und Psychologische Berater (PB) und Spirituelle Berater (SB). PB und SB dürfen keine aufdeckenden Verfahren anwenden, da sie keine Krankheiten und keine Störungen mit Krankheitswert behandeln dürfen. Gesetzlich ist letztendlich nicht abschließend geklärt, ob ein PB bzw.  ein SB Rückführungen durchführen darf.
GLG Isolde
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#15
Liebe Isolde,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!

Liebe Grüße,
Attila
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#16
Lieber Attila,

Danke für Deine Ausführungen.

Genau, die Unterscheidungen sind für mich klar, und auch kein Problem, da ich gar nicht mit aufdeckenden Methoden arbeiten möchte.

Mein Problem war allerdings die Gradwanderung, wenn ich schriftliche Skripts verfassen möchte, und dort schon allein die Worte "Seele" und "Unterbewußtes" im Streitfall dafür sorgen können, das es falsch interpretiert wird.

Ich denke auch, das ich diese Begriffe  aus dem schriftlichen raus lasse, um allem vorzubeugen.

Ganz herzlichen Dank und liebe Grüße

Petra
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#17
Liebe Frau Richter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

liebe Grüße

Petra Otte
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#18
Lieber Attila,

ich habe die Aufzeichnungen zum „Spirituellen Berater“ gebucht. Die Videos und Unterlagen habe ich mir schon mehrmals angesehen und bin über etwas gestolpert, was ich nicht ganz verstehe und habe zu dem Begleitskript folgende Fragen:

Was versteht ein "Spiritueller Berater" unter dem Begriff Therapie? Dürfen wir Therapien empfehlen oder nicht? 

Eine ähnliche Frage habe ich unter „Basiskurs …“  schon einmal gepostet, aber sie wurde wahrscheinlich übersehen. 

Liebe Grüße
Anna
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#19
Liebe Anna,

ich hatte bereits eine Antwort geschrieben, aber scheinbar ist mein Post aus irgendeinem Grund nicht erschienen, vielleicht hatte ich da etwas vertan, entschuldige bitte.

Der begriff "passende Therapieformen" bezieht sich nicht darauf, dass wir Therapieren, oder Therapien verordnen. Aber wenn wir uns den Menschen aus dem Blickwinkel z.B. der Chakrenlehre oder der Fünf-Elemente-Lehre der Tibeter ansehen, so können wir sehen, wie bestimmte Lebensbereiche, bestimmte Energien aus dem Lot sein können. Diese Empfehlungen sind für Dich als Berater gedacht, damit Du sofort sehen kannst, wenn z.B. Dein Klient schon woanders bestimmte Thearpien erhalten hat, ob diese zu seiner Problematik stimmig sind oder nicht. Umgekehrt kannst Du Deinen Klienten auch entsprechend anregen. Wenn Er z.B. Herausforderungen in der Herzchakra hat, ob er nicht begleitend zu Deiner Arbeit auch entsprechende Therapien in Anspruch nehmen möchte? Ein guter Teil unserer Kursteilnehmer sind bereits HP, HPP oder arbeiten bereits mit bestimmten Thearpien, für die sie eine Zulassung haben. So können sie dann auch ihre Chakren-Arbeit mit den Therapieformen, mit denen sie arbeiten, abstimmen.

Ich hoffe das ist so verständlich? Im Basiskurs sprechen wir da nur kurz darüber, aber z.B. im Chakrenkurs gehen wir auf diese mehr im Detail ein.

Falls Du noch fragen hast, dann melde Dich gerne.

Liebe Grüße,
Attila
Die Weisheit sagt, Ich bin nichts. Die Liebe sagt, Ich bin alles. Zwischen diesen beiden fließt mein Leben. (Nisargadatta Maharaj)
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#20
Lieber Attila,

vielen lieben Dank, für mich jetzt sehr gut nachzuvollziehen.

Liebe Grüße Anna
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