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Frage zu Corona-Schnelltests
#1
Exclamation 
Hallo an Alle,

aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der geplanten extremen Einschränkungen für Ungeimpfte stellt sich mir die Frage ob es für diejenigen HP unter uns, die sich nicht mit mRNA-Impfstoffen impfen lassen wollen, Lösungen für die Testungen gibt.

Wie sieht es (derzeit) rechtlich aus, dürften wir nach einer Einweisung in die Durchführung eines Testes (wird z.B. bei einigen DRK-Stellen angeboten) offiziell anerkannte Tests durchführen und austellen?

Man könnte als HP zwar der Meinung sein, dass das für uns in einer HP-Praxis nichts zu suchen hat. Aber ungewöhnliche Zustände verlangen manchmal auch ungewöhnliche Maßnahmen.


Liebe Grüße

Silke

PS:  Es geht mir hierbei nicht um die Einrichtung eines "Testzentrums" .
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
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#2
Wenn Covid 19 im Infektionsgesetz steht, wohl eher nicht.
Horst kann sicherlich was dazu schreiben...bzw. er hat am 27.7. schon mal darauf geantwortet. (Unter Schnelltest und Corona)
Mach' dein Licht an - Lebe und folge deinen Visionen 
         
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#3
Hallo Silke, hallo miteinander,

während ein PCR-Test einzig von Ärzten oder anderweitig qualifiziertem Personal durchgeführt und ausgewertet werden darf, kann ein solcher antigenbasierter Corona Schnelltest grundsätzlich von jedem durchgeführt und ausgewertet werden.

Dass die Feststellung und Heilbehandlung von SARS-VoV-2 Infektionen grundsätzlich nur Ärzten vorbehalten ist (§ 24 Satz 1 IfSG), steht der Hilfestellung bei einem Selbsttest durch Heilpraktiker in seiner Praxis nicht entgegen, da der Ärztevorbehalt für die Verwendung dieser Schnelltests nicht gilt ( § 24 Satz 2 IfSG)
Auch kann jeder diese Selbsttestgeräte frei erwerben.
Gültige Bescheinigungen über das Ergebnis dieser Selbsttest können aber nur zugelassene "Testhelfer" erteilen.
Die hierfür erforderliche Zulassung erfordern eine entsprechende Einweisung durch zugelassene Stellen (z.B. DRK). Auch werden kostenlose Online-Schulungen (z.B. Handwerkskammer Region Stuttgart) angeboten.

Liebe Grüße

Horst
.
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#4
Liebe Nadja,

danke für Deine Antwort und den Hinweis auf den Beitrag von Horst.
Einerseits stößt man an das IfSG, andererseits werden die Tests nach einer 1,5 stündigen Einweisung von ansonsten nicht-medizinischem Personal, egal ob mit oder ohne Zertifizierung der Tests (z.B. für den Einsatz in Unternehmen mit erhöhtem Besucherverkehr) durchgeführt.
Es ist gerade eine sehr verzwickte Situation und leider Vieles mit normalem Menschenverstand nicht mehr nachzuvollziehen.

Inzwischen habe ich auch herausgefunden, dass die Ausstellung der Zertifikate Ländersache ist. In Baden-Würtemberg ist es derzeit z.B. möglich für HP's.
Nun muss ich mich nur für Sachsen-Anhalt erkundigen.

Meine Überlegung ging dahin, dass ich z.B. meine genesene Tochter, deren 'Freibrief' irgendwann ausläuft, testen könnte. Ihre Ärztin hat ihr mündlich davon dringend abgeraten, sich impfen  zu lassen. Zum Einen wird wohl noch immer gegen den Wildtyp geimpft, den sie durchgestanden hat und zum Anderen hat sie jahrelang gemeinsam mit ihrer Ärztin daran gearbeitet, Hashimoto erfolgreich zu behandeln (sie muss nur noch 1x/Woche Jod einnehmen und braucht keine L-Thyrox mehr).
Die Ärztin, die ihr von der Impfung abrät, wird ihr dazu kein Attest ausstellen. Sie befürchtet Repressalien.

Liebe Grüße

Silke
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                                                                                                                     Walt Disney
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#5
Liebe Silke,

Das ist wirklich zur Zeit schwierig eindeutige Informationen zu finden,die genau beschreiben was du darfst und was nicht. Für Ungeimpfte wird es auch immer schwieriger.
Wie du leider siehst,hat sogar die Ärztin Angst ein Attest zu schreiben. Gibt es andere Ärzte die den Mut dazu hätten?
Mach' dein Licht an - Lebe und folge deinen Visionen 
         
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#6
Lieber Horst,

recht herzlichen Dank für Deine Antwort.

Ich werde mich nun weiter erkundigen ob in unserem Bundesland (Sachsen-Anhalt) die Ausbildung zum "Testhelfer" für die Ausstellung des Zertifikats anerkannt wird. 
So wie ich im Moment erfahren habe darf man es in z.B. NRW wohl nicht.

Liebe Grüße

Silke
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#7
Hallo zusammen,

nun ab Montag müssen einige Menschen für die Schnelltest/PCR Tests bezahlen. Ich werde von Pat. gefragt, ob ich diese auch anbiete. Aber eine Teststation mache ich nicht aus meiner Praxis!!
Und so habe ich die Fortbildung zur Durchführung von Schnelltest gemacht (das ist echt ein Witz-übrigens!). Wie rechne ich diese dann ab?über HP Tätigkeit oder Gewerbe? Was genau soll auf der Rechnung stehen? Die Preisspanne liegt soweit mir bekannt ist zw. 12-20 € (finde persönlich überzogenWink. Wie wird ihr das handhaben?
Ich freue mich über euren Austausch.
Liebe Grüße
Agata
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#8
Hallo Agata und alle,

attestierst Du als Heilpraktierin den Schnelltest auch für Dich persönlich? Gibt es dafür unter-
schiedliche Regelungen in den Bundesländern?

Liebe Grüße

Angelika
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#9
Liebe Angelika,
das habe ich bis jetzt nicht machen müssen, da ich zusätzlich in einer Praxis arbeite, wo wir uns alle 2 x in der Woche testen müssen. Das wird mir auch bescheinigt.
Hier aber ein Zitat vom BDH zu diesem Thema:
"Ja, Sie dürfen präventive Antigen-Schnelltestungen bei sich selbst und Ihren Mitarbeiter*innen durchführen. Es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Allerdings benötigen Sie eine entsprechende Schulung/Einweisung durch eine zertifizierte Institution oder auch einen Arzt.

Wir bitten Sie aber dringend, auf der Corona-Faktenseite Ihres Bundeslandes nachzuschauen, welche Regelungen dort gelten."

Es bleibt weiterhin spannend, wie sich die Lage wirklich entwickelt. Ich habe mir erstmals COVID-19 Antigen Schnelltest Kit (Nasen/Nasen-/Mundrachen) bestellt.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag
Agata
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#10
Wer ein gültiges Zertifikat benötigt, für den ist u.U. folgender Service interessant. Das Zertifikat ist kostenlos und man braucht nur einen Antigentest zuhause.

https://www.dransay.com/covid-test-zertifikat/
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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