hinsichtlich der bevorstehenden neuen Regelungen des Tierarzneimittelgesetzes vorerst nur eine kurze Anmerkung:
Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28.01.2022 in Kraft tritt, bringt eine wichtige Neuerung: Ab dem 28.01.2022 werden die Rechtsbereiche der HUMAN-Arzneimittel und der Tierarzneimittel in getrennten Gesetzen geregelt.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) gilt danach nur noch für die Humanarzneimittel und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt für die bei Tieren angewandten und für Tiere zugelassene oder registrierte Arzneimittel.
Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren ist dann in § 50 TAMG geregelt:
Für Tierheilpraktiker und für Tierhalter sind hierbei wichtig:
§ 50 Absatz 2 bestimmt, dass
- Verschreibungspflichtige Tierarzneimittel
und
- alle Humanarzneimittel (gleich ob verschreibungspflichtig oder nicht)
nur auf Verschreibung/Verordnung eines Tierarztes (oder Tierärztin – im Folgenden stets hinzuzudenken) für ein von diesem behandeltes Tier und entsprechend dieser Verschreibung/Verordnung angewendet werden dürfen.
§ 50 Absatz 4 bestimmt, dass apothekenpflichtige Tierarzneimittel bei Tieren nur angewendet dürfen, wenn
- sie entweder von einem Tierarzt verordnet wurden
oder
- als Tierarzneimittel zugelassen oder registriert (z.B. Homöopathika) sind und die Anwendung den Vorgaben der Packungsbeilage (Tierart, Dosierung, Anwendungsgebiete, und Anwendungsdauer) entspricht.*
Die sich dadurch ergebenden Anwendungsbeschränkung trifft alle Nicht-Tierärzte, d.h. auch Tierheilpraktiker und Tierhalter und betrifft Tiere aller Art, ob lebensmittelliefernd oder nicht.
Verstöße gegen die Anwendungsregelungen sind Bußgeldbewehrt.
*Hinweis: Medikamente für Tiere müssen laut europäischem Arzneimittegesetz auch als solche gekennzeichnet sein. Viele Tierarzneimittel sind deshalb mit dem Zusatz „Ad us. vet.“ versehen. Diese Abkürzung steht für „ad usum veterinarium“ und bedeutet „zum tierarzneilichen Gebrauch“. Dies gilt auch für Homöopathika.
Leider gibt es aktuell noch recht wenige Tier-Einzel-Homöopathika, was sich aber in Folge des neuen TAMG wahrscheinlich recht bald ändern wird (Eigeninteresse der anbietenden Pharmazie).
Ich gehe daher davon aus, dass die Tierheilpraktikerschaft auch mit dieser Neuregelung gut zurecht kommen wird.
Ganz liebe Grüße
Horst