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Notfallmedikamente
#1
Hallo ihr Lieben,
Momentan habe ich viel zum BTM Gesetz und Arzneimittelgesetz gelesen. Und da ist mir folgende Frage gekommen: welche Medikamente darf ich denn nun im NOTFALL anwenden  (z.B. Herzinfarkt, Anaphylaktischer Schock, asthma-anfall, hypo-hyperglykämie, Tachykardie etc). Die meisten Medikamente wären ja rezeptpflichtig und dürfen nicht angewendet werden. ich habe schon mal gehört, dass ich im NOTFALL z.B. Glucose verabreichen darf, jedoch kein Insulin. Ihr auch?
Dürfen z.B. glucocorticoide, ß2 Sympathikomimetika, Adrenalin, antihistaminika etc. Im Notfall gegeben werden? Und wenn ja wo bekommt man diese her? Ich konnte dazu nicht so wirklich etwas finden.
Vielen Dank und Herzens Grüße
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#2
(21.06.2021, 15:25)Liebe Carla, schrieb: gerne beantworte ich deine Frage. Ich schreibe die Antworten direkt zu deinen Fragen in blauer Schrift.
 

carlaHallo ihr Lieben,
Momentan habe ich viel zum BTM Gesetz und Arzneimittelgesetz gelesen. Und da ist mir folgende Frage gekommen: welche Medikamente darf ich denn nun im NOTFALL anwenden  (z.B. Herzinfarkt, Anaphylaktischer Schock, asthma-anfall, hypo-hyperglykämie, Tachykardie etc).


Grundsätzlich darf JEDERMANN im Notfall verschreibungspflichtige Medikamente einsetzen, um das Leben zu retten bzw. schweren Schaden vom Betroffenen abzuwenden. Wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er das sachgerecht und richtig macht. Nicht, damit durch diese Therapie Schaden verursacht wird.

Die meisten Medikamente wären ja rezeptpflichtig und dürfen nicht angewendet werden.
Durch einen Notstand werden bestehnde Gesetze aufgehoben, um Schaden abzuwenden. Damit ist auch die Verschreibungspflicht aufgehoben.

Führt man in der Praxis Neuraltherapie durch, so kann man sich vorsorglich ein Notfallpaket in der Apo besorgen. Im Skript Gesetzeskunde steht dazu:


Wenn Heilpraktiker Neuraltherapie durchführen, so können sie unter Vorlage ihrer „Erlaubnis zur be­rufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ und des Personalausweises sowie unter Nen­nung des Anwendungszweckes (für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie), die dafür notwendigen Arzneimittel (nur) persönlich in der Apotheke erwerben.
Dazu wurden ausdrücklich aus der Verschreibungspflicht entnommen: Dexamethasondihydrogenphos­phat zur einmaligen parenteralen Anwendung in wässriger Lösung in Ampullen/Fertigspritzen mit 40 mg Wirkstoff und bis zu maximal 3 Packungseinheiten (entsprechend 120 mg Wirkstoff) und Epinephrin-Autoinjektoren in Packungsgrößen von einer Einheit zur einmaligen parenteralen Anwendung für die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen beim Menschen nach Neuraltherapie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Diese beiden Medikamente können Sie aus der Apotheke beziehen. Allerdings können Sie dies nur persönlich und unter Vorlage Ihrer Heilpraktikererlaubnis, des Personalausweises und durch Nennung des Anwendungszweckes, das ist die Notfallbehandlung schwerer anaphylaktischer Reaktionen nach Neuraltherapie.


ich habe schon mal gehört, dass ich im NOTFALL z.B. Glucose verabreichen darf, jedoch kein Insulin. Ihr auch?
Hierzu steht im Skripte "Hormone":
Erste Hilfemaßnahmen beim hypoglykämischen Schock bei Bewusstlosigkeit

Bei schwerer Hypoglykämie werden 25 bis 100 ml 40 %-iger Glukose i.v. (verschreibungspflichtig!) verabreicht. Ohne Verschreibung kann nur 5 %-ige Glukose i.v. gegeben werden.
[color=#1E92F7]Manche Diabetiker haben von ihrem Arzt für den Notfall eine Glukagonfertigampulle als Notfallmedikament verschrieben bekommen. Dabei kann 1 mg Glukagon s.c. oder i.m. verabreicht werden. Zu beachten ist, dass Glukagon nicht bei alkoholbedingter Hypoglykämie wirkt.

Der Betroffene muss in die stabile Seitenlage gebracht und der Kopf überstreckt wer¬den. Länger dauernde, schwere hypoglykämische Schockzustände können zu Schä¬den an den Nerven führen, die sich nicht mehr zurückbilden.
Bitte beachten Sie, dass der Patient – auch wenn er wieder bei Bewusstsein ist – durch den Notarzt oder den Hausarzt behandelt werden muss, da er für einige Stunden unter Beobachtung bleiben muss, da gerade Hypoglykämien, die durch orale Antidiabetika verursacht wurden, länger andauern können.

Erste-Hilfe-Maßnahmen
Es gilt der Grundsatz, dass bei einem bewusstlosen Diabetiker immer Glukose verabreicht
wird, da die Hypoglykämie ein akut lebensbedrohlicher Zustand ist. Die Glukose wirkt in
diesem Fall lebensrettend.
Hat sich der Ersthelfer geirrt und bei einem Koma diabeticum irrtümlich Glukose verabreicht, so ist dies weit ungefährlicher als eine Insulingabe im hypoglykämischen Schock.

Deshalb gilt der Grundsatz:
Beim bewusstlosen Diabetiker niemals Insulin verabreichen!


Dürfen z.B. glucocorticoide, ß2 Sympathikomimetika, Adrenalin, antihistaminika etc. Im Notfall gegeben werden?
Ja, siehe oben!

Und wenn ja wo bekommt man diese her?
Man kann sich vorsorglich Notfallmedikamente nur für den Fall besorgen, wenn man Neuraltherapie durchführt. Man kann nicht in die Apo gehen und sich dort einfach welche kaufen.

Ich hoffe, dass das hilfreich war, sonst bitte nachfragen.


Ich konnte dazu nicht so wirklich etwas finden.
Vielen Dank und Herzens Grüße
GLG Isolde
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#3
Vielen Dank für die ausführliche Beantwortung und für ihre Zeit.
Herzens Grüße,
Carla
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