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Fragen zur Ausbildung PB
#1
Hallo,

mich würde die Ausbildung zum PB interessieren wie sieht es denn aus gibt es da nur eine gewisse Anzahl an Plätzen oder kann ich mir noch Zeit lassen? Wie hoch schätzt ihr den Aufwand? Wieist das eigentlich, die Berufsbezeichnung PB ist nicht geschützt so weit ich weiß? Was macht man da am besten gibt es da evtl einen Berufsverband?

Ich mache die Ausbildung wenn dann nebenberuflich. Ich arbeite bis jetzt noch im Büro ? in TZ aufgrund 80 % Schwerbehinderung kann ich nur 15 h arbeiten.

Ich habe vor längerer Zeit eine Ausbildung in Entspannungspädagogik und Jin Shin Jyutsu gemacht mache für mich auch eine schamanische Ausbildung. Vor Kurzem habe ich Reiki Grad 1 gemacht. Energiearbeit liebe ich und meditieren. Ich hab hier auch das Webinar zum Emotionalen Austesten gemacht.

Interessieren würde mich auch noch der Klangmasseur und Qi Gong Übungsleiter.

Ich habe in meiner Elternzeit zwei Jahre als Eltern - Kind Gruppenleiterin ehrenamtlich gearbeitet.

Gerne würde ich eine Tätigkeit mit Kindern oder Chronisch Kranken im Bereich Entspannung anbieten.

Na toll jetzt ist aus Versehen das Thema zwei Mal erstellt wie lösch ich das denn?
Und weißjemand wie ich mein PW ändern kann?
?ich und die Technik
Liebe Grüße 
Claudia
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#2
Liebe Claudia, schön, dass du bei uns gelandet bist. Ich beginne einmal einige Fragen von dir zu beantworten.

Deine Frage:
mich würde die Ausbildung zum PB interessieren wie sieht es denn aus gibt es da nur eine gewisse Anzahl an Plätzen oder kann ich mir noch Zeit lassen?

Antwort:
Du kannst dir bis 2 Wochen vor Webinarbeginn Zeit lassen.


Deine Frage:
Wie ist das eigentlich, die Berufsbezeichnung PB ist nicht geschützt so weit ich weiß?

Antwort:
Das ist richtig.


Frage:
Was macht man da am besten ...


Antwort:
Die Frage verstehe ich nicht. Was willst du da machen?


Deine Frage/Bemerkung:
Ich mache die Ausbildung wenn dann nebenberuflich.

Antwort:
Das Webinar ist für alle Teilnehmer nebenberuflich angelegt.


Deine Frage/Bemerkung:
Interessieren würde mich auch noch der Klangmasseur und Qi Gong Übungsleiter.

Antwort:
Das ist sicher eine gute Ergänzung. Nähere Infos findest du dazu auf unseren Homepage unter dem Stichwort "Seminare"


Deine Frage:
Und weiß jemand wie ich mein PW ändern kann?

Antwort:
Klicke bitte oben in der Kopfzeile auf "Benutzer-CP", dann in der linken Spalte auf "Passwort ändern"


Ich wünsche dir noch viel Freude im Forum.



Es müssen noch die beiden Fragen beantwortet werden:

Wie hoch schätzt ihr den Aufwand?
... gibt es da evtl einen Berufsverband? (Da kennt sich Savina besser aus)
GLG Isolde
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#3
Hallo,

@Danke Frau Richter ( oder darf ich Isolde schreiben?) für die Beantwortung meiner Fragen.
Nun sehe ich schon viel klarer.

Es gibt hier so viele interessante Ausbildungen und Kurse.

@Alle
Mit der Frage was macht man wegen der ungeschützten Berufsbezeichnung, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt.
Also mir geht es eher darum, ob die Schule evtl mit einem Verband zusammenarbeitet, der die gute PB Ausbildung hier anerkennt, so dass dies ein Qualitätsmerkmal für Klienten sein kann.

Anders ausgedrückt jeder darf sich ja theoretisch PB nennen und könnte sich ein Zertifikat ausdrucken und an manchen Schulen ist die Ausbildung qualitativ naja. Da wollte ich fragen ob es da z.B. eine Anerkennung durch einen Verband gibt. Wie bei Geistheilern, die sich durch den DGH zertifizieren lassen oder bereits bei einer DGH zertifizierten Schule abgeschlossen haben.

Viele buchen ja den PB zusammen mit HPP, dann kriegt man etwas Vergünstigung das gilt nur bei gleichzeitig Buchung oder? Wenn man sich später entscheidet nicht?

Den HPP kann man nicht machen, wenn man selber in psychotherapeutischer Behandlung ist dann wird man wohl eher nicht zur Prüfung zugelassen? Und zusätzlich noch physisch chronisch krank?

Liebe Grüße 
Claudia
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#4
Liebe Claudia,
wir sprechen uns hier alle mit Vornamen an, deshalb freue ich mich über die Anrede "Isolde".
Sorry, dass diesmal die Antwort wegen des (sonnigen) Wochenendes etwas gedauert hat.

Zu deiner Frage:
lso mir geht es eher darum, ob die Schule evtl mit einem Verband zusammenarbeitet, der die gute PB Ausbildung hier anerkennt, so dass dies ein Qualitätsmerkmal für Klienten sein kann.

Antwort:
Wir arbeiten mit keinem PB-Verband direkt beisammen. Aber ich kann diese Anregung mit Savina besprechen, wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.
Andererseits hat unsere Schule einen so guten Ruf, dass hier schon der Name für Qualität bürgt.

Deine Frage:
Viele buchen ja den PB zusammen mit HPP, dann kriegt man etwas Vergünstigung das gilt nur bei gleichzeitig Buchung oder? Wenn man sich später entscheidet nicht?

Antwort:
Die Vergünstigung bekommt man auf jeden Fall, wenn man HPP und PB bucht, egal ob man die beiden gleichzeitig oder in einem zeitlichen Abstand bucht.

Deine Frage:
Den HPP kann man nicht machen, wenn man selber in psychotherapeutischer Behandlung ist dann wird man wohl eher nicht zur Prüfung zugelassen? Und zusätzlich noch physisch chronisch krank?

Antwort:
Das kann man so nicht sagen. Eine psychotherapeutische Behandlung schließt ein Prüfungszulassung nicht automatisch aus. Wenn man nicht als HPP arbeiten darf, dann deshalb, weil man "in gesundheitlicher Hinsicht" für den Beruf "nicht geeignet" ist, wie das im Gesetzestext so schön steht. Das wäre z.B. der Fall, wenn man an einer psychotischen Störung leidet. Andererseits könnte man jemanden, der z.B. an einer depressiven Verstimmung leidet, nicht die Erlaubniserteilung verwehren - unabhängig davon, ob er sich deshalb in psychotherapeutische Behandlung begeben hat oder nicht.
GLG Isolde
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