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Heilung/Healing als Wort in der "Marke" des Verfahrens
#1
Was mache ich, wenn z.B. (wie es im englischen Sprachraum sogar noch üblicher ist) das Wort "Healing" oder "Heilung" Bestandteil des meist sogar als "Marke" geschützten Verfahrens ist?

Ich kann es ja nicht umändern, leugnen oder weglassen. Es heißt ja nun mal wie es heißt. Manchmal "übersetze" ich es in meinen Beschreibungen mit -verfahren oder -methode oder Ähnliches, damit ich Heilung/-heilung/-healing im Text nicht selber verwende. Ich setze zudem auch ein ® oder © hinter den Markennamen. Reicht das dann?

Aber es würde ja zunehmend lächerlich, wenn ich z.B. auf meiner Website selbst den Markennamen abändern muss, nur damit kein "Heilung / Healing" irgendwie auftaucht. 

Zur Info, habe geplant, die Methoden als "Berater" zu machen und nicht als "Heil"praktiker, das mit dem "Heilung"sversprechen bleibt aber die gleiche Thematik natürlich. Naja und wie mir auffällt, selbst die ja historisch gewachsene Berufsbezeichnung "Heil"praktiker wäre ja dann strittig ("HP= Heilung praktizierend"?). Oder bin ich da jetzt schon zu kleinlich und sogar etwas zu paranoid? 
Dodgy Shy

Im Prinzip gebe ich die Antwort auch hier selber, hätte aber trotzdem noch sicherheitshalber eine oder einige qualifizierte Meinungen dazu gehört. Danke.
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#2
Hallo miteinander,

auch auf die Gefahr hin, der Wortklauberei bezichtigt zu werden, gestatte ich mir hier einen vorsichtigen Vorschlag, um auch möglichen Konkurrenten oder entsprechend spezialisierte Vereinen, die gerne darauf warten, etwas übel nehmen zu können, das Übelnehmen zu erschweren: 

Angebot: 
Beratung bei *********
- unter Anlehnung an das Verfahren "Heilen mit Schmerzen von Dr. Strunz ©" .....
- auf der Grundlage der Erkenntnisse/der Erfahrungen der Methode "Healing by Smiling von Dr. Strunz ©".....
- unter Weiterführung der Lehre "Heilen in 4 Stunden nach Dr. Strunz ©"......
Auf diese Weise kann man ein - möglicherweise - werbewirksames Verfahren ansprechen ohne damit zu verkünden, dass man dieses direkt - als Heilverfahren - anwendet.

Dieses Statement ist keine "Heilsbotschaft", d.h. ohne jegliche Gewähr.

Liebe Grüße

Horst
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#3
Danke, ein "heilsamer" Kommentar für mich.  Smile

Kann ich aber auch einfach direkt in einem "Disclaimer" also rechtlichen Hinweis auf der Webseite selbst (auch bei der Beschreibung des Verfahrens) darauf hinweisen, dass der für mich ja nun nicht veränderbare Markenname kein Heilsversprechen darstellt?  Cool
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#4
Nun, denkbar wäre schon ein "Sternchen-Hinweis" wie:
"die angeführte Verfahrensbezeichnung beschreibt nur das von mir bevorzugte Beratungskonzept und stellt keinesfalls ein Erfolgsversprechen dar".

Ob sinnvoll kann ich nicht beurteilen.

Liebe Grüße

Horst
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