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ich brauche ganz dringend eine Aussage zum Thema HWG.
Mein Praxis-Vermieter bietet für seine Bewohner ein mal im Quartal eine Mieterzeitschrift an, in der neue geschäftliche Mieter vorgestellt werden.
Darf ich folgende Formulierung verwenden?
"Für das zur Zeit sehr wichtige Behandlungsspektrum der Long-Post-COVID-Beschwerden sowie zur Impfvorbereitung und -begleitung
hat sie sich besondere Kenntnisse angeeignet."
...aber eigentlich sage ich ja nur, dass Kenntnisse angeeignet wurden. Oder kann man da trotzdem einen Strick daraus drehen?????
Da das redaktionell noch über einige Tische gehen muss drängt die Zeit, denn ich müsste heute noch meinen Artikel abgeben.
Liebe fragende Grüße
Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
Walt Disney
meines Erachtens sollte diese Formulierung OK sein, da kein konkretes Produkt und keine konkrete Behandlungsmethode beworben wird und auch keine "unwahren oder zur Täuschung geeignete Angaben" über die" Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge" gemacht werden.
Wie immer bei meinen Stellungnahmen: Keine Gewähr für die Richtigkeit.
ganz lieben Dank für Deine soooo schnelle Antwort. Das hilft mir sehr.
So hatte ich mir das auch überlegt aber irgendwie fand ich es nicht so gut den Finger in COVID zu legen.
Da die Zeit so drängt (gestern habe ich Bescheid bekommen und heute Mittag soll ich schon liefern) hatte ich Gini noch gefragt.
Sie hatte mal wieder eine geniale Idee für die Formulierung, da wir ja COVID selbst nicht behandeln dürfen und auch die Folgeerkrankungen, die man zu Komplikationen zählt, kritisch sein könnten.
Neutraler und trotzdem etwas heraushebend wäre, dass man ein kompetenter Ansprechpartner wäre bei Immunschwäche nach einer Erkrankung.
Damit auch an Gini noch einmal ganz lieben Dank für die spontane Hilfe und Deine geniale Kreativität!!!
Herzliche und dankbare Grüße
Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
Walt Disney