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Yogatherapie anbieten
#1
Hallo Ihr Lieben,

mein Ordnungsamt und die Corona-Hotline können mir hier nicht weiterhelfen, vielleicht weiß jemand von Euch Rat?

Ich unterrichte Yoga mit dem Schwerpunkt Yogatherapie, habe hier an der Schule die HP-Ausbildung gemacht Heart 
und habe inzwischen auch die Heilerlaubnis.
Ich habe keine eigene Praxis, sondern habe bisher in verschiedenen Yogaschulen meine Kurse angeboten, 
zuletzt habe ich dafür auch einen Raum stundenweise angemietet.
Ich habe also keinen eigenen Raum und bin bisher auch bei keiner Behörde mit Tätigkeit als Heilpraktikerin angemeldet.

Derzeit sind ja aufgrund des Lockdowns nur Rehasport und Therapiesitzungen erlaubt.
Yogagruppenstunden sind momentan nicht erlaubt,
Yogaeinzelstunden sind momentan nur im Freien erlaubt.   Rolleyes

Als HP darf ich ja therapeutische Sitzungen anbieten,
die Frage ist nur: Darf ich das als HP ohne eigene Praxis anbieten in einem stundenweise gemieteten Raum?
Und darf ich das jetzt überhaupt, ohne bei einer Behörde als HP angemeldet zu sein?
Yogalehrer wird als lehrender Berufer eingestuft, den ich auf freiberuflicher Basis ausführe, daher meine Ratlosigkeit,
wie ich jetzt als HP Yogatherapie anbieten darf.
Weiß da jemand einen Rat?
Ich freue mich über einen Austausch.

Herzlichen Dank schonmal und liebe Grüße. 
Nina
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#2
Hallo Ihr Lieben,

leider bin ich hier  noch nicht weitergekommen, daher habe ich meine Frage jetzt mal umformuliert...

Ich unterrichte Yoga mit dem Schwerpunkt Yogatherapie und darf das auch so anbieten, 
da ich HP bin und eine Heilerlaubnis habe (und natürlich die notwendigen Yogaqualifikationen).
Allerdings habe ich keine eigene Praxis, sondern arbeite in einem stundenweise angemieteten Praxisraum.

Im Moment ist wegen Corona Yogaunterricht nicht erlaubt, Therapiesitzungen jedoch schon.
Darf ich weiter Yogatherapie-Sitzungen anbieten, in einen stundenweise angemieteten Raum,
wenn ich freiberuflich tätig bin als Yogalehrerin??

Vielleicht weiß jemand eine Antwort?

Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße.
Nina
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#3
Hallo nini,

wenn ich deine Beiträge lese, gelange ich immer wieder zu der Verbindung von Yogatherapie und Lehrerin und Einordnung als freiberuflich ?

"...Als HP darf ich ja therapeutische Sitzungen anbieten,die Frage (...)
Darf ich das als HP ohne eigene Praxis anbieten in einem stundenweise gemieteten Raum?
(Betrifft Gesetze um die Praxiszulassung)
Und darf ich das jetzt ??? überhaupt, ohne bei einer Behörde als HP angemeldet zu sein?
Yogalehrer wird als lehrender Berufer eingestuft, 
den ich auf freiberuflicher Basis ausführe (ist nicht Therapie)
wie ich jetzt als HP Yogatherapie anbieten darf.
..."

Durch den Schutz der Rechtsberatung ist es vllt hier  unbehaglich zu antworten,
vllt auch daher die Enthaltung.. auch an anderen Stellen.

Mir fiele ein, sauber zu trennen und dies hast du sicher ja auch so gelernt.
Das eine ist freiberuflich, dass andere Therapie und bei Therapie musst jede:r immer schauen,
ob Heilkunde im Umherziehen unterstellt werden kann.

Damit läge die Antwort auf der Hand oder ich habe  dich nicht richtig verstanden?

Alles Gute!
LG Petra
Live as if you were to die tomorrow. Learn as if you were to live forever. M.Gandhi
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#4
Liebe Petra,

vielen Dank!! Das hilft mir sehr weiter.
Das war der springende Punkt und so habe ich es auch vermutet.

Alles Gute und ganz liebe Grüße.
Nina
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