Ich bin bisher Kosmetikerin und mache Massagen/Shiatsu. Ich habe eine eigene Praxis/Studio und ein Gewerbe.
Wenn jetzt jemand eine Kosmetische Behandlung möchte, rechne ich das ganz normal als Einnahme über das Gewerbe ab. Sollte sich dahinter eine Akne/Rosacea etc befinden, kann ich es über die Gebührenverordnung abrechnen, oder?
Vielleicht kennt sich jemand mit dieser Kombination von Kosmetik, Massage und Heilpraxis aus und könnte mir noch Tipps geben.
Herzlichen Dank
Munja