09.01.2021, 19:28
Hallo an alle!
In Vorbereitung zur mündlichen Überprüfung (HPP; Gesundheitsamt Frankfurt/Main) am 26.01.2020 stelle ich mir folgende Frage:
Behandlungen im "Umherziehen" sind laut HeilprG nicht erlaubt; genauso wenig "Fernbehandlungen".
Wie sieht es nun aktuell aus mit Video-Sprechstunden? Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten dürfen Video-Sprechstunden durchführen und mit Krankenkassen abrechnen. Psychol. Psychotherapeuten nutzen dafür eine spezielle Software.
Wie sieht es für HPs und HPPs aus?
DÜRFEN wir auch Video-Sprechstunden anbieten? Oder wäre das dann eine "Fernbehandlung"?
Ich finde nirgendwo eine entsprechende Info.
Freue mich auf eine erhellende Antwort!
In Vorbereitung zur mündlichen Überprüfung (HPP; Gesundheitsamt Frankfurt/Main) am 26.01.2020 stelle ich mir folgende Frage:
Behandlungen im "Umherziehen" sind laut HeilprG nicht erlaubt; genauso wenig "Fernbehandlungen".
Wie sieht es nun aktuell aus mit Video-Sprechstunden? Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten dürfen Video-Sprechstunden durchführen und mit Krankenkassen abrechnen. Psychol. Psychotherapeuten nutzen dafür eine spezielle Software.
Wie sieht es für HPs und HPPs aus?
DÜRFEN wir auch Video-Sprechstunden anbieten? Oder wäre das dann eine "Fernbehandlung"?
Ich finde nirgendwo eine entsprechende Info.
Freue mich auf eine erhellende Antwort!