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Selbständigkeit - Freiberufler oder Gewerbetreibender
#1
Hallo liebe Mitglieder, 

immer wieder habe ich diverse Aussagen, ob meine Tätigkeit eine freiberufliche sein wird oder ein Gewerbe.
Finanzamt sagt freiberuflich, Gewerbeamt - sagt Gewerbe.

Ich werde Tiere behandeln, aber keine Spritzen geben, keine Medikamente geben, kein Blut/keine Fäkalien. Also nur anschauen, etwas Energiearbeit (Healing Touch) und ein Rezept ausstellen.
Ebenso werde ich als Coach und Berater für Menschen fungieren. Wieder nichts verkaufen...

Vielleicht weiß jemand Bescheid.

Lieben Dank

Ilona
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#2
Hallo,

Freiberufler bist Du nur, wenn du unter die Katalogberufe etc. des § 18 EStG fällst. Dazu gehören Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw., auch der Heilpraktiker, nicht der TIERheilpraktiker. Die Frage ist, ob dieser als ähnlicher Beruf angesehen werden kann, was jedoch allgemein abgelehnt wird, weil er nicht mit den Voraussetzungen etc. eines HP vergleichbar ist (z.B. ist die Prüfung zur Erhaltung der Heilerlaubnis nicht notwendig).

Als Berater bist du ohnehin gewerbetreibend tätig und definitiv NICHT Freiberufler. Ob du was verkaufen willst oder nicht, ist ohne Belang.

Mich würde es seeeeehr wundern, wenn das Finanzamt dich als Freiberufler einstuft.


Viele Grüße
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#3
Liebe Ilona,

die Frage stelle ich mir auch schon seit ein paar Tagen, da ich auch nur Energiearbeit anbiete und hinsichtlich dessen auch berate.

Schau mal bei der Liste nach, vllt. Gibt es ja kleine Grauzonen: https://freiberufler-werden.de/katalogbe...ler-liste/

Zauberin, Trainerin, Magierin, Sachverständige, Masseurin, Heilmasseurin, Lehrerin, Übersetzerin, Schriftstellerin (du schreibst ja bestimmt auch etwas nieder Wink)

Energiearbeit wird ja von vielen als Hokuspokus abgestempelt ?

Liebe Grüße
Nadine
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#4
Einen schönen guten Morgen,

dazu habe ich ebenfalls eine Frage:

Ich bin HPP und habe mich als Freiberufler angemeldet.

Kann ich auch Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung (hypnotherapeutisch) als "beratender" Freiberufler anbieten. Oder ist das dann sofort ein Gewerbe? Keine Vorträge oder so.

Ein zweites Anliegen hab ich auch noch: Man soll ja keine Verwandten therapieren. Soll man nicht oder darf man nicht? Ich hab gehört, man dürfte es gar nicht  Huh . Ungeachtet der Tatsache, ob es ratsam ist oder nicht.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und
wünsche Euch allen noch einen schönen Ostermontag,

liebe Grüße
Tanja
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#5
Liebe Tanja, 

Ich beantworte mal kurz deine erste Frage (mangels Zeit). Da du dich bei der Raucherentwöhnung ja in der F1 und bei der Gewichtsreduktion gegebenenfalls in der F5 bewegst, bist du da ja im Therapiebereich und nicht bloß in der Beratung.  Gerade was die Raucherentwöhnung angeht.  Also mit anderen Worten wirst du da ja heilend als HPP tätig. 

Liebe Grüße
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#6
Vielen lieben Dank Antje für Deine prompte Antwort trotz Feiertag :-) LG Tanja
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#7
Ich bin froh diesen Thread gefunden zu haben. Wie geht es euch während der Corona Pandemie? Gelten hier eigentlich auch die Corona Hilfen für Selbstständige, wenn jemanden die Pandemie erwischt hat? Ich habe hier einen interessanten Artikel zu Corona Hilfen für Selbstständige gelesen, und habe mir deshalb diese Frage gestellt. Den Artikel kann ich gerne mit euch teilen, wenn es euch interessiert, könnt ihr ja mal reinschauen: https://www.fitformoney.de/corona-hilfe-...staendige/.
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#8
(02.11.2020, 08:00)Antjebec schrieb: Hallo,

Freiberufler bist Du nur, wenn du unter die Katalogberufe etc. des § 18 EStG fällst. Dazu gehören Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw., auch der Heilpraktiker, nicht der TIERheilpraktiker. Die Frage ist, ob dieser als ähnlicher Beruf angesehen werden kann, was jedoch allgemein abgelehnt wird, weil er nicht mit den Voraussetzungen etc. eines HP vergleichbar ist (z.B. ist die Prüfung zur Erhaltung der Heilerlaubnis nicht notwendig).

Als Berater bist du ohnehin gewerbetreibend tätig und definitiv NICHT Freiberufler. Ob du was verkaufen willst oder nicht, ist ohne Belang.

Mich würde es seeeeehr wundern, wenn das Finanzamt dich als Freiberufler einstuft.


Viele Grüße

Auch wenn meine persönliche Ansicht anders ist als die der Katalogberufe, ist das tatsächlich so, dass Tierheilpraktiker da leider nicht drunter fallen. Eigentlich total  unlogisch wie ich finde, aber gut. Ist halt so. 
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#9
(23.04.2021, 16:36)naturheiler schrieb: Ich bin froh diesen Thread gefunden zu haben. Wie geht es euch während der Corona Pandemie? Gelten hier eigentlich auch die Corona Hilfen für Selbstständige, wenn jemanden die Pandemie erwischt hat? Ich habe hier einen interessanten Artikel zu Corona Hilfen für Selbstständige gelesen, und habe mir deshalb diese Frage gestellt. Den Artikel kann ich gerne mit euch teilen, wenn es euch interessiert, könnt ihr ja mal reinschauen: https://www.fitformoney.de/corona-hilfe-...staendige/.

Lieben Dank für dafür. SChient sehr interessant zu sein. Danke.
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#10
(05.04.2021, 06:36)Tanja Schmidt schrieb: Einen schönen guten Morgen,

dazu habe ich ebenfalls eine Frage:

Ich bin HPP und habe mich als Freiberufler angemeldet.

Kann ich auch Gewichtsreduktion und Raucherentwöhnung (hypnotherapeutisch) als "beratender" Freiberufler anbieten. Oder ist das dann sofort ein Gewerbe? Keine Vorträge oder so.

Ein zweites Anliegen hab ich auch noch: Man soll ja keine Verwandten therapieren. Soll man nicht oder darf man nicht? Ich hab gehört, man dürfte es gar nicht  Huh . Ungeachtet der Tatsache, ob es ratsam ist oder nicht.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und
wünsche Euch allen noch einen schönen Ostermontag,

liebe Grüße
Tanja

würde mich auch interessieren, lese mal mit. 
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#11
Hallo zusammen,

am besten befragt man sein zuständiges Finanzamt oder das Gewerbeamt. Die Einstufung wird nämlich regional sehr unterschiedlich vorgenommen.
Ich war zB als THP in Düsseldorf immer als freiberuflich eingestuft, vom Steuerberater und natürlich auch vom FA.
Das Gleiche gilt fürs Coaching. Meine Tochter WÄRE als Coach hier Freiberuflerin, hat aber ein Gewerbe, da sie auch Dinge verkauft/verkaufen will (eBooks, Programme etc)

Viele Grüße, Vera
Heilen ist Erinnern.
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