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Angaben Impressum USt bei HPP und Coach /Seminaren
#1
Question 
Lieber Horst,

nach einer Prüfung meiner Website wurde ich darauf hingewiesen, dass Angaben zur MWST Pflicht sind im Impressum.
Mögliche Angaben wären:
- normaler MWST-Betrag
- Heilkundliche Ausnahme nach § 4

Wenn ich Heilpraktiker bin, falle ich ja unter letztere Regelung.
Jedoch werde ich meinen Coaching-Bereich (andere Zielgruppe, andere Konditionen, MwSt-pflichtig!) sowie meine Seminare (hier gilt dasselbe, auch räumlich klar getrennt...) weiter anbieten und die Unterseiten auf meiner Homepage belassen. Die Tätigkeiten sind auch räumlich klar getrennt und natürlich gibt es zwei Rechnungskreise (hat Silke in Ihrem Praxiskurs super erklärt Angel !).
Eine Trennung der HP kommt in meinem Fall nicht in Frage, da dies zu maximaler Verwirrung bei den Klienten führen würde.

Das Impressum gilt also dann für Therapie, Coaching und Seminare und mir ist nicht ganz klar, ob ich dann beides angeben muss oder nur eines davon?
Bei Coaching muss die USt-ID ins Impressum, als Heilpraktiker darf sie angeblich nicht rein.
Es gibt ja hier im Forum auch einige (auch Dozenten), die Beratung/Coaching und Therapie kombinieren oder ähnliche Konstellationen anbieten.
Leider kann ich im Netz keinen einheitlichen Umgang damit finden.

Die meisten scheinen die Befreiung nach §4 UStG anzugeben und keine USt-ID.

Was wäre abmahnungssicher eine korrekte Formulierung, die beides abdeckt? Huh

Ganz herzlichen Dank im Voraus für die Unterstützung!

Heart liche Grüße
Sonja
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#2
Liebe Sonja,

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG musst Du die Umsatzsteuer-ID angeben, sofern du eine erhalten hast, was bei Gewerbe = Beratungs/Coaching ja der Fall ist. Bei zwei Unternehmen, die du dann ja mindestens hast, würde ich das im Impressum ganz klar trennen, also Unternehmen 1 und Unternehmen 2. Oder zwei verschiedene Webseiten, um es ganz klar zu trennen. Denn je länger ich darüber nachdenke... aus dem Impressum muss sich ja ergeben, wer sich für die Webseite verantwortlich zeigt... Das ist natürlich jetzt dann auch ziemlich juristische "Krümelk...ei" :-)

Liebe Grüße
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#3
Hallo Sonja, hallo miteinander,

also im hier angesprochenen Steuerrecht bin ich leider (oder hinsichtlich meines Seelenfriedens -->zum Glück) nicht firm. Deshalb hier nur meine ganz persönliche Meinung:

Da du - auch - gewerblich und somit mehrwertsteuerlich tätig bist, ist die im Impressum deiner Homepage (die ja alle deine Tätigkeiten umfasst) auch die USt-Ident-Nr. anzugeben. (Eine Wirtschafts-Ident-Nr. hast du ja noch nicht).

Hinsichtlich deiner Tätigkeiten würde ich hinsichtlich der Mehrwertsteuer angeben:

Zur Klarstellung würde ich wie folgt formulieren:

- Meine heilpraktische Tätigkeit ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Wenn deine Seminare ebenfalls eine Umsatzsteuerbefreiung haben --> ebenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen.

- Meine Beratungs/Coaching-Angebote unterfallen der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht, abhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#4
Liebe Sonja,

Ich habe mich - nicht ganz uneigennützig - nochmal mit der Frage beschäftigt, wie man das mit der Verantwortlichkeit für beide Unternehmen im Impressum am besten machbar ist.

Liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit für den gesamten Webauftritt vor, kann man dies wohl so formulieren: "Dies ist ein gemeinsamer Webauftritt von ..." gefolgt von den Pflichtangaben beider Firmen, inkl. der USt-Nr. für das Gewerbe bei den Angaben zur Gewerbepraxis, s.o.

Soweit die Inhalte aber getrennt sind, - also, wie du planst - z.B. bestimmte Unterseiten nur von der Beratungspraxis und andere Unterseiten nur von der Heilpraxis genutzt werden, sollte dies auch im Impressum so dargestellt und entsprechend aufgetrennt werden.

LG
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#5
Liebe Antje, lieber Horst,

ganz Heart lichen Dank, ihr seid spitzenmäßig!!!

Ich habe lange im Internet bei Kollegen recherchiert, die entweder HP oder HPP sind und zudem Coaching, Beratung, Vorträge oder sonstige gewerbliche Leistungen anbieten und bin zu dem Schluss gekommen, dass sich offenbar die wenigsten dieser Problematik voll und ganz bewusst sind.
Vielleicht täusche ich mich auch?

In jedem Fall konnte ich keine Vorgehensweise erkennen, die sauber beide Bereiche abdeckt - daher meine Frage hier Idea .
Möglicherweise ist daher eure Antwort auch für den ein oder anderen Kollegen dienlich...

Ganz herzlichen Dank euch und
viele Grüße
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