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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
#1
Hallo, Ihr Lieben,
weiß jemand von Euch, ob wir in einer einzelnen HP-Praxis davon betroffen sind, wenn wir Bargeld von den Patienten einnehmen?

Viele Grüße
Christiane
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#2
Hallo Christiane,

so viel ich weiss, kommt es darauf an, wie Du bisher dokumentierst.
Also ob Du Deine Bareinnahmen in einem Kassenbuch erfasst oder ob Du mit einem Programm Deine Rechnung schreibst und die Einnahme dort verzeichnest.
Was sagt denn Dein Steuerberater ?

Liebe Grüße aus Berlin
Silke
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#3
Liebe Silke,
ich habe bisher alles Steuertechnische mit Soliprax und Wiso selbst gemacht (ist ja in der Praxis überschaubar). Bareinnahmen habe ich handschriftlich im Kassenbuch eingetragen, Rechnungen bekommen Patienten bei mir immer und sofort am Ende der Behandlung. Dann können sie wählen - Barzahlung, EC-Zahlung oder Überweisung. Deshalb macht mich die ständige Erinnerung an die Kassenverordnung auf verschiedenen Medien ganz wuschig. Im Gesetz selbst kann ich für mich keine konkrete Handlungsanweisung finden, eine elektronische Kasse habe ich auch nicht.

Liebe Grüße
Christiane
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#4
Hallo Christiane,

entschuldige bitte, ich hatte Deine Antwort nicht gesehen und nun sind schon so einige Tage ins Land gegangen.
Eine wirklich kompetente Antwort kann ich Dir nicht geben. Ich bin eben kein Steuerberater.
Auf der Internetseite des BDH findest Du noch nähere Informationen (für registrierte Benutzer).
Soweit ich es verstanden habe, müssen alle Bareinnahmen über eine elektronische Kasse abgewickelt werden und diese muss mit TSE eingerichtet sein.

Liebe Grüße aus Berlin

Silke
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#5
Hier ist ein Artikel dazu:

https://lemniscus.de/about/kassensichv.h...XJeMAFDpAs

Ich lade Papick im Dezember zum Kurstag 4 im GeBüH Kurs auch als Gast ein, sicher kann er dann den TN auch Fragen beantworten!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#6
Herzlichen Dank für Eure Antworten! 
LG Christiane
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