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Fragebogen und Rechtliches
#1
Hallo Zusammen,

erstmal vielen Dank liebe Gudrun für den gandiosen Kurs.
Ich habe noch zwei Fragen: Heute hattest du uns den Fragebogen gezeigt, können wir den nochmal irgendwo einsehen?
Dann hab ich nochmal eine Frage zu dem abfüllen der Proben, wo finde ich da die Rechtliche Grundlage zu, ich habe da ein paar Kollegen die sowas nur glauben, wenn sie es schwarz auf weiß lesen können.

Dufte Grüße und vielen Dank für alles Heart

Isabel
Dufte Grüße
Isabel Henseler
Familiengesundheit 2.0
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#2
Hallo Isabel,

bei "Aromapraxis.de" habe ich folgendes gefunden:
Verkauf von selbst gemachten Mischungen aus ätherischen Ölen

Laut der (sechsundzwanzigste Richtlinie der) Europäischen Kosmetikverordnung (laufende Erweiterungen) ist es in Deutschland und Österreich nicht gestattet, selbst hergestellte Mischungen aus und mit ätherischen Ölen, die kosmetischen Zwecken diesen, zu verkaufen. Es müssen umfangreiche, und für kleine und mittlere Firmen nicht finanzierbare, Reinhaltungsmaßnahmen, Absaugvorrichtungen, Möblierungen geschaffen werden. Unter den Begriff Mischungen fallen Körperöle, Massageöle, Haarsprays, Seifen, Deodorants, Gesichtscremes u. ä. Schweizer Produkte/Mischungen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, dürfen in Deutschland und Österreich nicht vertrieben werden. www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl103s0443.pdf und www.ris.bka.gv.at/bgblpdf/images2003/2003b338.pdf . Gestattet ist die Herstellung und Anwendung einer nicht vorher vorbereiteten Mischung für EINE Anwendung im pflegerischen Sinne. Auch kann man Rezepturen verkaufen (zB auf hübschen Karteikarten) und dann im Sinne einer Dienstleistung EINE Portion dieses kosmetischen Produktes dazu herstellen. Aber Herstellung von Kosmetik auf Vorrat ist nicht gestattet.
Bei Behandlungen ist es laut einzelnen Ämtern jedoch nicht gestattet, eventuelle Reste der Öle-Mischung der/m Kundin nach Hause mitzugeben, denn das hieße wieder, ein Kosmetikprodukt wird im gewerblichen Sinne in Verkehr gebracht. Selbstverständlich gelten diese Einschränkungen nicht für den privaten Bereich, Sie können also unbesorgt Ihre Lieben betreuen und auch Ihre FreundInnen dürfen Sie unbesorgt beschenken.


Vielleicht solltest Du die Richtlinien nochmal selbst nachschlagen. Ich hoffe das hilft Dir weiter. Die Möglichkeiten innerhalb eines Workshops hatte Gudrun ja ausführlich erklärt.

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende an alle , Elisabeth

PS: Liebe Gudrun, Dein Kurs war toll, unwahrscheinlich umfassend und lehrreich. Sehr empfehlenswert!!!
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#3
Liebe Isabel  Heart

Entschuldigung, dass ich da nicht geantwortet hatte.
Im e-learning-Bereich für den 4. Seminartag findest Du die gewünschten Unterlagen.

Einmal die Kosmetikverordnung und einmal den Anamnsebogen für die Aromatherapie
Ich habe ihn als Word-Dokoment eingestellt, sodass Du einfach Dein Logo und Deine Adresse hineinsetzen kannst.

Eine große Dankeschön an Elisabeth für die Beantwortung  Heart
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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#4
Super, Vielen Dank euch beiden für die Antworten

Überhaupt ein Großes LOB an dich liebe Gudrun, es hat so Spaß gemacht, ich bin zwar mit ätherischen Ölen großgeworden und wusste vieles, aber es gibt immer eine Horizonterweiterung und du hast mich jedesmal total in deinen Bann gezogen , danke auch für den Austausch hier

Dufte Grüße Isabel
Dufte Grüße
Isabel Henseler
Familiengesundheit 2.0
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#5
Liebe Isabel  Heart

Ganz lieben Dank für diese tolle Rückmeldung  Smile
Liebe Grüße
Gudrun blume
Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
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#6
Vielen Dank für diese Information, dann kann ich ja wieder aufatmen, hatte es auch falsch verstanden.
LG Christina
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