Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Erlaubte Werbung?
#1
Liebe Rechts-Experten,

da ich mit meiner Praxis (derzeit noch Coaching und psychologische Beratung), ab Herbst dann hoffentlich endlich HPP, umgezogen bin, überlege ich derzeit, ob ich meine Postkarten in Flyergröße im umliegenden Wohngebiet einwerfen darf?

Natürlich ist mir klar, was ich nach UWG und HWG beachten muss.
Dennoch bin ich unsicher, ob überhaupt Flyer in Briefkästen mit erlaubter Werbung verteilt werden dürfen, wenn diese inhaltlich mit keinem Gesetz in Konflikt treten.
Gibt es hier möglicherweise einen Unterschied zwischen Coach/Berater und HPP?

Für eine kurze juristische Aufklärung bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.

Heart liche Grüße
Antworten Zitieren
#2
Hallo Sonja, hallo miteinander,

Brief-/Postkarten-/Flyerwerbung sind sowohl für HPPs, als auch für Berater, grundsätzlich zulässig, sofern die angepeilten Werbeempfänger den Empfang dieser Werbung nicht für sich abgelehnt haben. Diese "Ablehnung" von Werbematerial ist wirksam nach aussen bekanntgegeben, wenn
 - die potentiellen Empfänger die Ablehnung von Werbematerial auf ihren Briefkästen vermerkt habeb ("Bitte keine Werbung")
oder
 - sie die werbende Person per Brief, EMail, Fax oder telefonich darauf hingewiesen haben, dass sie keine - weitere - Werbung wünschen.


Ganz liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren
#3
Lieber Horst,

ganz herzlichen Dank für deine schnelle und fundierte Rückmeldung!
Das hilft mir - und vielleicht auch anderen - sehr.

Herzliche Grüße
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Werbung für Fernbehandlung - Neues Urteil Horst 0 1.095 10.12.2021, 13:39
Letzter Beitrag: Horst
  Werbung/ Annoncen Birgit Ma 0 1.386 24.02.2021, 13:34
Letzter Beitrag: Birgit Ma
  Werbung für Magnetfeldtherapie Horst 0 2.287 05.07.2016, 21:15
Letzter Beitrag: Horst
  Hausbesuchspraxis // welche Adresse auf Werbung? geloeschtaufwunsch 6 4.656 25.03.2015, 20:09
Letzter Beitrag: dianalin
  Werbung für Bachblüten-Produkte Horst 7 4.179 16.12.2014, 08:08
Letzter Beitrag: Antje

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: