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da ich mit meiner Praxis (derzeit noch Coaching und psychologische Beratung), ab Herbst dann hoffentlich endlich HPP, umgezogen bin, überlege ich derzeit, ob ich meine Postkarten in Flyergröße im umliegenden Wohngebiet einwerfen darf?
Natürlich ist mir klar, was ich nach UWG und HWG beachten muss.
Dennoch bin ich unsicher, ob überhaupt Flyer in Briefkästen mit erlaubter Werbung verteilt werden dürfen, wenn diese inhaltlich mit keinem Gesetz in Konflikt treten.
Gibt es hier möglicherweise einen Unterschied zwischen Coach/Berater und HPP?
Für eine kurze juristische Aufklärung bedanke ich mich im Voraus recht herzlich.
Brief-/Postkarten-/Flyerwerbung sind sowohl für HPPs, als auch für Berater, grundsätzlich zulässig, sofern die angepeilten Werbeempfänger den Empfang dieser Werbung nicht für sich abgelehnt haben. Diese "Ablehnung" von Werbematerial ist wirksam nach aussen bekanntgegeben, wenn
- die potentiellen Empfänger die Ablehnung von Werbematerial auf ihren Briefkästen vermerkt habeb ("Bitte keine Werbung")
oder
- sie die werbende Person per Brief, EMail, Fax oder telefonich darauf hingewiesen haben, dass sie keine - weitere - Werbung wünschen.