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THP-Tätigkeit in Corona-Zeiten
#1
Die Vorsitzende des vft (Verband freier Tierheilpraktiker) Jutta Schröter hat dankenswerterweise ein Rundschreiben verschickt, wie der THP in Corona-Zeiten arbeiten darf.
Gültig sind die untenstehenden Aussagen für Niedersachen. Aber mit kleinen Abweichungen gilt das auch in den anderen Bundesländern. Wendet euch im Zweifel an euer Gesundheitsamt, um weitere Infos zu bekommen.

Hier die Antwort auf die Fragen von Jutta Schröter:


Sehr geehrte Frau Schröter,

Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet und die Fragen werden wie folgt, beantwortet.

Über allen Antworten thront  der zwingende Grundsatz, die Kontakte von Mensch zu Mensch zu reduzieren und wenn sie unvermeidbar sind, ist ein Mindestsicherheitsabstand einzuhalten.

1. Darf ein Tierheilpraktiker notwendige, nicht aufschiebbare Behandlungen an Pferden und anderen Großtieren in den Stallungen vor Ort durchführen, wenn die aus hygienischen Gründen notwendigen Auflagen (Desinfektion, nur der Tierhalter anwesend, Mindestabstand zur anwesenden Person 1,5 m) eingehalten werden können?
Eine Behandlung an Pferden unter den in der Klammer von Ihnen beschriebenen Bedingungen ist möglich. Noch besser wäre eine Behandlung außerhalb der Stallungen.

2. Darf ein Tierheilpraktiker notwendige, nicht aufschiebbare Behandlungen an Kleintieren (Hund, Katze etc.) in den eigenen Praxisräumen durchführen wenn die aus hygienischen Gründen notwendigen Auflagen (Desinfektion, nur der Tierhalter anwesend, Mindestabstand zur anwesenden Person 1,5 m) eingehalten werden können?
Eine Behandlung an Kleintieren unter den in der Klammer von Ihnen beschriebenen Bedingungen ist möglich. Sie sollten sich im Sinne einer verantwortungsvollen Ausübung Ihrer Tätigkeit kritisch hinterfragen, welche von Ihnen angebotenen Behandlungen medizinisch so dringend erforderlich sind, dass dafür die angeordneten strengen Kontakteinschränkungen außer Acht gelassen werden dürfen.

3. Darf ein Tierheilpraktiker notwendige, nicht aufschiebbare Behandlungen an Kleintieren (Hund, Katze etc.) in den Räumlichkeiten der Tierhalter (= Hausbesuche) durchführen wenn die aus hygienischen Gründen notwendigen Auflagen (Desinfektion, nur der Tierhalter anwesend, Mindestabstand zur anwesenden Person 1,5 m) eingehalten werden können?
Nein. Hier betreten Sie als Tierheilpraktiker Räumlichkeiten, deren hygienischer Status aus Sicht „Corona“ völlig unbekannt ist und den Sie selbst auch nicht beeinflussen können. Damit besteht die Möglichkeit einer Infektion für Sie selbst und dann die Weitergabe des Virus innerhalb der Inkubationszeit z.B. an Personen, die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Genau diese Infektionsmöglichkeiten sollen mit den Beschränkungen unterbrochen werden. Auch die Human- und Tiermediziner versuchen alle Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Joachim Wiedner
GLG Isolde
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