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Behandlungsverbot "Prüfungsmodus"
#1
Guten morgen zusammen,  Smile

ich habe mal eine Frage "im Prüfungsmodus": 

In einigen Lehrbüchern findet man die Aussage, dass bei einer Sinusitis und auch bei einem Erisypel ein Behandlungsverbot vorliegt nach § 24 IfsG, so lange man noch nicht weiß, welche Erreger vorliegen, da es sich z.B. um Streptokokken (Streptokokkus pyogenes) handeln könnte. 

Sofern sich aus den bisherigen Prüfungsprotokollen für das GA nichts ergibt - wie geht man in der Prüfung damit um, wenn es auf Sinusitis oder Erisypel hinausläuft?  Gilt dann offiziell auch bei einer Sinusitis ein Behandlungsverbot, bis der Erreger feststeht (zumindest während der Prüfung)?  Huh

Liebe Grüße,

Christine
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#2
Liebe Christine, das ist recht abhängig vom GA. Ich denke, auf der sicheren Seite bist du, wenn du es zumindest ansprichst, und sowas sagst wie: "Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um einen Erreger handelt, den ich nicht behandeln darf und auch aufgrund der Schwere der Erkrankung, ist dies kein Fall für die Naturheilpraxis" oder so ähnlich. Und ja, zumindest bei meinem GA gilt, dass wir KEINE Streptokokken-Infektionen behandeln dürfen, also auch kein Erysipel.
Liebe Grüße Claudia
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#3
Ich danke Dir, liebe Claudia!  Heart

Das hilft mir weiter!

Liebe Grüße,

Christine
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