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Herzlichen Dank für die Zusammenfassung, liebe Mareike!
Zu Beginn sollte ich von mir erzählen (Was habe ich bisher beruflich gemacht?, Wie habe ich mich vorbereitet?, Wie geht es für mich weiter, wenn ich die Prüfung bestehe?, Warum will ich die Prüfung machen?
Dann kamen einige Gesetzesfragen: Wie heißt dieses oder jenes Gesetz? Nach welchem Gesetz handeln Sie in Situation X oder Y. Welche Rechte haben Sie als Heilpraktiker für Psychotherapie? Was dürfen Sie nicht? Welche Voraussetzungen muss man für die Prüfung erfüllen? Wie heißt der Paragraph zu Gesetz XY? Der Prüfer meinte auch, dass er Gesetze IMMER abfragt!
Anschließend musste ich den Psychopathologischen Befund durchgehen. Da gab es auch detaillierte Fragen: Was versteht man denn unter Denkstörungen? Was bedeutet formale Denkstörungen? Zählen Sie diese auf… ? Bei welcher Krankheit kommt denn diese oder jene Störung besonders häufig vor? Welche Wahnthemen gibt es? Und so weiter.
Dann gab es Fragen zur Anamnese: Was wird da abgefragt? Aus welchen Teilen besteht die Anamnese (Eigenanamnese, Familienanamnese, Fremdanamnese, Sexualanamnese, Sozialanamnese…)
Am Schluss noch eher allgemeine Fragen zu verschiedenen Krankheiten, hauptsächlich zu Affektiven Störungen.
Nach einer halben Stunde meinte der Prüfer: Ich weiß gar nicht, was ich Sie noch fragen soll, Sie wissen ja alles. Eigentlich können wir das jetzt auch beenden. Die anderen beiden haben dann eifrig genickt und mir mitgeteilt, dass ich bestanden habe.
Danach haben wir noch kurz ein bisschen geplaudert, weil ja noch Zeit war. In dem Zug haben sie nochmal genauer nach meiner kunsttherapeutischen Tätigkeit gefragt. Das zählte aber nicht mehr zur eigentlichen Prüfung.