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Weiß jetzt nicht genau, ob das in "rechtliches und juristisches" reinpasst
Ich habe folgendes Problem:
Im November 2018 habe ich mit der HP-Ausbildung angefangen. Diese mache ich hier über die Fernschule neben meinem Hauptberuf Landschaftsgärtner.
Die Kosten für die Fernschule hab ich bei der Steuer als "Fortbildungskosten" angegeben.
Mein lieber Herr Finanzamtmitarbeiter hat mich daraufhin kontaktiert und gemeint, dass das nicht als Fortbildung zählt, weil es nichts mit meinem Beruf zu tun hat. Er meinte, ich müsse mich freiberuflich Selbständig melden um die Kosten angeben und absetzen zu können.
Nun meine Frage:
Wie kann ich mich als Heilpraktiker freiberuflich Selbständig melden, wenn ich doch noch gar keine Prüfung abgelegt habe ? Das geht doch gar nicht.
Wie macht Ihr das so?
Ich habe vor ca 10 Jahren eine Ausbildung zum FengShui-Berater über Fernstudium gemacht...das wurde anerkannt als Fortbildungskosten
Hallo,
das ist korrekt. Es gibt da einen Fachbegriff, der mir gerade entfallen ist, aber letztlich setzt du vorbereitend auf einen Beruf (HP) diese Kosten als Fortbildung bzw Ausbildung ab.
LG Cornelia
It's gonna be okay in the end.
If it's not okay, it's not the end.
Vielen Dank, aber ganz klar ist mir das noch nicht, denn ich konnte die Kosten ja nicht als Fortbildung absetzen...also muss ich mich freiberuflich melden?
Man muss man unterscheiden zwischen Fortbildung (unbegrenzt absetzbar) und Ausbildung (Sonderausgaben, absetzbar bis 6000 Euro). In Deinem Fall würde also die Ausbildung greifen.
Mein FA (BW) erkennt die Ausbildung steuerlich an und ich bin Angestellter in einem völlig fachfremden Bereich.
Fallen Kosten für die Berufsausbildung an, ist für die steuerliche Beurteilung grundsätzlich zwischen Ausbildungskosten und Fort- bzw. Weiterbildungskosten zu differenzieren. Ausbildungskosten gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und können daher nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Demgegenüber können Fortbildungskosten als Werbungskosten angesetzt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die Fortbildungskosten, kann er diese unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehen.
Eine Ausbildung bzw. Berufsausbildung liegt vor, wenn ein Beruf erlernt wird, den der Steuerpflichtige zukünftig ausüben will. Hierbei werden ihm Kenntnisse und Fertigkeiten für den zukünftigen Beruf vermittelt. Die Erlangung einer höheren Qualifikation ist keine Berufsausbildung. Vielmehr liegt in diesem Fall eine Fortbildung vor. Bei einer Fortbildung wurde bereits eine Berufsausbildung absolviert. Im Rahmen der Fortbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten erneuert, erweitert oder auf einen neuen Stand gebracht.
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.