wie versprochen hier ein paar Listen. Wenn ihr also in der Praxis mit freiverkäuflichen AM Handel treiben wollt, dann braucht ihr den Kurs bei der IHK.
Also apothekenpflichtige bedeutet nur in der Apotheke erhältlich. Freiverkäufliche sind nicht apothekenpflichtig und können so auch außerhalb von Apotheken angeboten werden.
Dazu gibt es eben Ausnahmen von der Apothekenpflicht für 5 Gruppen, das könnt ihr euch hier anschauen:
https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__44.html
Es gibt dann sogenannte Negativlisten, die auflisten welche AM vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind:
z.B. Anlage 1b = verbotene Pflanzen [attachment=8885]
Und dann gibt es sogenannte Positivlisten:
1a: umfangreiche Liste von Arzneimitteln, lose oder als Fertigarzneimittel mit Heilaussagen [attachment=8886]
Die weiteren könnt ihr euch hier anschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/amver...50988.html (ganz unten als Anlagen)
1c: Liste mit Pflanzen zur Herstellung von Dragees und Tabletten
1d: Liste mit Pflanzen für ungemischte Teeaufgusspulver
1e: Pflanzenliste für gemischte Teeaufgusspulver
2a: Liste für Mittel gegen Husten und Heiserkeit zum Lutschen
2b: Liste für Abführmittel
2c: Liste für Mittel gegen Hühneraugen und Hornhaut
Dazu muss man dann teilweise noch einiges wissen, z.B. hier mal ein paar Stichworte:
1c: nicht mehr als 4 in gepulverter Form, arzneilich nicht wirksame Hilfsstoffe sind erlaubt, Durchmesser muss mind. 3mm betragen
1d: einzelne Droge auch mit Aussage zur Beseitigung von Funktionsstörungen: zur Unterstützung der Lebergallenfunktion, Mischungen nur als Vorbeugemittel: zur Unterstützung der Lebergallenfunktion
1e: wässrige Gesamtauszüge, höchstens 7 und nur zur Anwendung als Husten, Brust, Magen, Darm, Beruhigung und harntreibend
2a: Fenchelhonig, Rosenhonig, Eibischsirup, Spitzwegerichsirup sind freiverkäuflich obwohl nicht zum Lutschen, stehen in 1a
Also daher gibt es ja auch solche Vorbereitungskurse, wenn man dies gern machen möchte.
Man sollte aber dabei bedenken: das man selber trotzdem nix mischen darf, auch nicht mit dem Kurs. Man darf halt nur dann entsprechende FAM vertreiben oder einzelne Kleingebinde z.B. aus Grossgebinden machen.
Ich hoffe es hilft euch ein bisschen, auch wenn dies jetzt nicht wirklich was mit dem Arzneimittelkurs als solcher zu tun hat.
LG Gini
(Zitat: Michael A. Denck)