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per PN kam eine Frage, die ich gerne hier öffentlich einstellen möchte, da sie sicherlich für alle interessant ist.
Zitat:wo finde ich denn Angaben dazu, ob ein Mittel unter das Btmg fällt?
Man kann im Internet in den Gesetzen alles nachlesen. Ich stelle euch ein paar Links dazu ein, dann könnt ihr selber entscheiden, ob ihr es euch herunter laden wollt. Im internen Bereich stelle ich nachher auch noch die versprochene Info zu den "freiverkäuflichen AM nach §50 AMG" ein.
So nun aber erstmal:
was fällt unter die Verschreibungspflicht?
Bfarm.de liefert uns hier eine Auflistung, dies ist die Anlage des AMG
Liste der Stoffe und Zubereitungen nach §1 der ANVV = Arzneimittelverschreibungsverordnung: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Download...nFile&v=25
Zitat: „in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten“ verschrieben oder „im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Behandlung verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden“
Hier gibt es eben drei verschiedene Anlagen, die Anlage 1 beinhaltet Stoffe, die weder verschrieben noch verabreicht werden dürfen, wie z.B. Heroin. In der Anlage 2 sind dann Stoffe die in bestimmten Konzentrationen verarbeitet werden dürfen, aber auch nicht verschrieben werden dürfen. Und die 3. Anlage führt dann alle auf die verschreibungsfähig sind, z.B. Barbiturate. Anlage 3 gibt es hier: https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_...e_iii.html
So ich hoffe das beantwortet die Frage, sonst bitte gerne auch nochmals nachfragen.
Liebe Grüße Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)