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Masern"Schutz"Gesetz wurde vom Kabinett abgesegnet
#1
Liebes Forum,
Lieber RA-Horst,

ich bin tutiefst schockiert.
Was können wir tun?

VG
Anita

Hier der Link von DocCheck:

https://www.doccheck.com/de/detail/artic...rm=article


„Masern: Impfpflicht ab 2020
Die Impfpflicht gegen Masern kommt. Und zwar nicht nur für Kinder, sondern unter anderem auch für Lehrer und Kita-Personal. Ist diese strenge Maßnahme zu befürworten?
Ab März 2020 wird in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern gelten: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), demzufolge die Pflicht zur Impfung vor allem in Kitas und Schulen gelten soll. Für Kinder, die bereits Kita oder Schule besuchen, müssen Eltern den Nachweis bis Ende Juli 2021 vorlegen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte. 
Der verpflichtende Impfschutz soll auch für Erzieher und Lehrer, für Flüchtlingsheime und für das „Personal in bestimmten medizinischen Einrichtungen“ (Wortlaut im Gesetzesentwurf) gelten. Ob letzteres auch Ärzte und Pflegekräfte betrifft, ist unklar.
Alternativen: Keine
Das zugrundeliegende Ziel ist im Entwurf klar formuliert: „Die Freiwilligkeit der Impfentscheidung muss für bestimmte Personengruppen aufgehoben werden, um eine höhere Durchimpfungsrate zu erreichen.“ Im Gesetz soll verankert werden, dass unabhängig von der Fachrichtung jeder Arzt impfen darf. Auch Reihenimpfungen an Schulen, etwa gegen Tetanus oder Keuchhusten, soll es wieder geben. 
Damit es künftig auch besser mit Auffrischimpfungen klappt, soll der digitale Impfpass kommen. Natürlich ist hierfür ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) notwendig. Andere Lösungen zur Bekämpfung der Ausbreitung von Masern sieht Spahn nicht. Unter dem Kapitel „Alternativen“ ist lediglich das Wort „Keine“ angeführt.
2.500 Euro tun weh
Und so sehen die Maßnahmen im Falle einer Missachtung aus: Kitas und Horte sollen ungeimpfte Kinder abweisen. Im Erziehungswesen, aber auch in medizinischen Einrichtungen soll es strengere Regelungen geben. Dort darf nur tätig sein, wer einen Masernschutz aufweist, das gilt für Lehrer und Betreuer sowie Ärzte und Pflegekräfte. 
Was ist mit ungeimpften Schulkindern? Schließlich gilt für sie die Schulpflicht. In diesen Fällen sieht der Gesundheitsminister ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 2.500 Euro für die Eltern vor. „Das ist wie im Straßenverkehr. Wenn Sie zu schnell fahren und Sie werden erwischt, dann gibt es ein Bußgeld“, sagt Spahn in einem Video auf der Website des BMG. Die Impfpflicht soll darüber hinaus auch in Asylunterkünften gelten: Hier ist die Injektion von Kombinationsimpfstoffen geplant, um auch einen Schutz vor Mumps und Röteln zu gewährleisten.
Im Juni nahm der Ethikrat zum Thema Stellung. Seine Mitglieder sprechen sich in der Stellungnahme für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Masernimpfung an sich, nicht aber für eine gesetzliche Verpflichtung aus. Auch von Sanktionen raten sie ab. Dafür enthält das Schreiben bereits den Vorschlag, dass alle Ärzte zum Impfen befugt sein sollten.
Wie stehen wir da?
Wo steht Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern beim Thema Masernimpfpflicht? Den Angaben des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) zufolge herrscht zur Zeit in folgenden Ländern der EU eine Masernimpfpflicht: Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Italien, Ungarn, Polen, Slowakei, Slowenien. Nun kommt Deutschland dazu.
Quelle: ECDC
Das Ziel der WHO war ursprünglich, bis zum Jahr 2010 die Masern ausgerottet zu haben. Dann kam es unter anderem in manchen Mitgliedsstaaten der EU im Jahr 2016 zu erneuten Ausbrüchen. Jene EU-Länder, in denen Masern laut WHO-Definition als eliminiert eingestuft werden, sind: Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Großbritannien.
Zu den Problemländern, in denen die Krankheit vorherrscht, gehören Österreich, Polen, Schweiz, Türkei, Belgien, Frankreich, Italien, Rumänien und eben auch Deutschland. Diese Aufteilung der Länder, in Problem- und Nicht-Problem-Länder, wurde in den letzten Jahren immer wieder in beide Richtungen korrigiert.
Muss die Impfpflicht wirklich sein?
Ob eine Impfpflicht im jeweiligen Land automatisch dazu führt, dass die Zahl der Ansteckungen zurückgeht, ist eine komplexe Frage, die man nicht unmittelbar mit Ja oder Nein beantworten kann. Es gibt eine Reihe von Punkten, die es zu bedenken gibt. 
Zunächst wird das Erreichen einer hohen Impfrate dadurch erschwert, dass es mit einer einzigen Impfung nicht getan ist. Ein beachtlicher Teil vergisst, die zweite Impfung durchführen zu lassen. (Von jenen Ländern mit Masernimpfpflicht erreichen nur Slowakei, Ungarn und Kroatien bei der zweiten Masernimpfung die Impfquote von 95 Prozent.) Und: Nur weil es eine gesetzliche Vorschrift gibt, heißt das nicht, dass sich alle an sie halten. Wenn die Einhaltung nicht kontrolliert wird, lässt sich auch nicht nachvollziehen, ob ein Gesetz greift. Fraglich ist auch, inwiefern ein solches Gesetz tatsächlich eingehalten wird, wenn das Missachten keine Konsequenz nach sicht zieht.
In Italien und Frankreich ließ sich nach Einführung einer Impfpflicht immerhin auch tatsächlich ein Anstieg der Impfrate beobachten, wie eine Studie zeigt. In beiden Fällen war die Pflicht mit Strafmaßnahmen verbunden. Seit 2017 galt (zunächst) in Italien die Impfpflicht: Ohne Impfbescheinigung werden Kinder nicht in die Kita aufgenommen, Eltern mussten mit Bußgeldern rechnen. Allerdings hat sich die politische Situation im Land geändert: Die Fünf-Sterne-Bewegung hat gemeinsam mit der rechtspopulistischen Lega eine Abschaffung der Pflicht angekündigt. 
In Frankreich müssen alle Kinder, die seit dem 1. Januar 2018 geboren wurden, geimpft werden, unter anderem auch gegen Masern. Ab sofort gilt: Ohne Impfung keine Schule. Für beide Länder berichten die Studienautoren von einem Anstieg auch bei jenen Impfungen, die nicht verpflichtend sind. 
Ist die Impfpflicht also der einzige Weg? Ja und nein. Mit klappt es gut, ohne unter Umständen auch. In Ungarn ist die Impfung verpflichtend und ungeimpfte Kinder werden von Krippen, Kindergärten oder Schulen gemeldet. Wenn es dann dennoch nicht zu einer Impfung kommt, wird die Gesundheitsbehörde verständigt, das kann zu Bußgeldern oder sogar einem Schulausschluss führen, wie unter anderem der Spiegel berichtete.
Ohne Impfpflicht geht es aber auch: In Dänemark und den Niederlanden konnte eine Eliminierung der Masern erzielt werden. Auch in Luxemburg liegt die Quote für Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Polio bei 99 Prozent – ohne Impfpflicht. Für die Masern liegt keine konkrete Zahl vor, für das Jahr 2018 sind der WHO allerdings nur vier Fälle bekannt….“
„Das einzige Diktat, dem ich mich in dieser Welt füge,
ist die sanfte innere Stimme.“ Mahatma Ghandi





















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#2
Ich wandere aus!Lieber sterbe ich,als meinen Kindern das anzutun.
aber ich dachte,es gibt nur Kombi Impfungen.und man könnte sagen,das man sich zur Masern Impfung ,weil es Pflicht ist,bereit erklärt ,aber eine Kombination aus zwei oder dreifach Impfungen verweigern?
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#3
Ich warte mal ab, es gibt schon eine Vorbereitete Klage, sobald diese aktiviert ist, kann man sich auf ein schwebendes Verfahren berufen.
Ich koche, also bin ich Smile
Think before you eat Tongue
www.ernaehrungsberatung-kehder.de
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#4
Liebe Meryem,

ich kann Dir noch die folgende Internetseite empfehlen:

www.individuelle-impfentscheidung.de

Die Ärzte für die individuelle Impfentscheidung machen auch
viel Werbung und möchten auch klagen, sollte das Gesetz
durchgehen.

Liebe Grüße
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#5
Alles läuft nach Plan.

Die Impfpflicht wird für ALLE eingeführt, ob wir wollen oder nicht. Pläne der EU in Zusammenarbeit mit den USA liegen bereit für die nächste Stufe. Künftig soll nur noch der interkontinental fliegen dürfen, der entsprechende Durchimpfungen überlebt hat.

S. dazu im Anhang das Buch von E. Mullins, Murder by injection, 1988.


Angehängte Dateien
.pdf   Eustace-Mullins-Murder-by-Injection-The-Story-of-the-Medical-Conspiracy-Against-America-1988.pdf (Größe: 1,48 MB / Downloads: 5)
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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#6
Entweder wir Lämmlein stehen auf und behaupten uns gegen den Wolf oder wir sind selbst schuld. Ich respektiere jeden,der impfen will,aber da mache ich nicht mit. Es gibt noch andere Wege,da raus zu kommen.auch wenn man alleine dastünde. Wink
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#7
Wenn man bedenkt, daß die Agenda seit ca. 100 Jahren betrieben wird und man den heutigen Stand ansieht, bei dem Neugeborene mit 17+ Impfungen ohne Einwilligung der/des/die Gebärendin/innen erfolgen, sehe ich nur sehr wenige Wege aus diesem Dilemma zu entkommen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch wie krankhaft verkommen mittlerweile unsere Gesellschaft sein muss die so etwas https://www.wirfuersimpfen.de/ zulässt.
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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#8
Eine Impfung passt für Alle!

Now that the pervasive "one size fits all" vaccine agenda has captured all governments and regulatory agencies to do its bidding, the push to vaccinate every human being on the planet is reaching a fever pitch. What many people may not realize is that the current drive for vaccine mandates and removal of exemption rights is a global agenda. Coordinated by numerous international health agencies, it's happening all over the world.

Impfverzögerlichkeit ist eine globale Bedrohung. (WHO)

Sehr passend und informativ dazu auch https://id2020.org/ .
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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#9
Hallo ihr Lieben,
jetzt wo das Gesetz durch ist habe ich eine Frage.
Ich bin nach 1970 geboren und wurde als Kind nur einmal gegen Masern geimpft.
Ist es nun unbedingt notwendig sich noch mal impfen zu lassen oder reicht ein Titer aus?
Wenn der Titer ausreicht, kann man den auch beim Labor direkt machen? Hab eigentlich keine Lust auf Diskussion mit dem Arzt...
Liebe Grüße  Heart

Sunnyeve


www.eva-schreibt.de
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#10
Wir leben da wirklich in schlimmen Zeiten.
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#11
Liebe Sunnyeve,

wenn man ausreichend Schutz hat (Titer bestimmen lassen),
muss man sich nicht impfen lassen. Es macht also Sinn, den
Titer bestimmen zu lassen, am besten bei einem Arzt, der das
dann auch attestiert. Eine Ärzteliste für Ärzte, die eine individuelle
Impfentscheidung unterstützen, findet man beim Verein
"Ärzte für die individuelle Impfentscheidung".

Gute Informationen bekommt man bei:

www.individuelle-impfentscheidung.de

https://www.impf-info.de/

https://initiative-freie-impfentscheidung.de/


Liebe Grüße
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#12
Super vielen lieben Dank für die Info Smile
Dann werde ich mal gucken ob ich da einen Arzt in meiner Umgebung finde.
Ich bin kein kompletter Impfgegner, ich finde das Thema einfach schwierig und möchte mich nicht impfen lassen wenn es nicht unbedingt nötig ist!
Liebe Grüße  Heart

Sunnyeve


www.eva-schreibt.de
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#13
Wie ist das eigentlich mit dem Recht auf Unversehrtheit des Körpers?

Eigentlich muss der Patient ja zustimmen, wenn invasiv behandelt wird. Gut, in Arzt und HP-Praxen ist es meist vorausgesetzt, in Notfällen und Krankenhausaufenthalt für Infusionen sowieso, aber eigentlich gilt es als Körperverletzung, wenn jemand "ausdrücklich" dagegen ist.

Ist dieses "Grundrecht" dann nicht mehr aktiv oder aufgehoben?
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#14
Hallo miteinander,

also das Masernschutzgesetz ist nunmehr von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Es bedarf noch der Ausfertigung durch des Bundespräsidenten und wird danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es soll am 1.3.2020 in Kraft treten.
Für Heilpraxen bedeutet dies, dass sowohl der/die HeilpraktikerIn, als auch alle Personen, die in der Heilpraxis beschäftigt sind (gilt auch für den/die RaumpflegerIn, die die Praxisräume säubern!) und die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben und nachweisen müssen.
Als Nachweis gilt
- eine Impfdokumentation über die 2-fache Impfung oder
- ein ärztliches Zeugnis, dass bei den Betroffenen ein ausreichender Impfschutz/Immunität bestehen.

Die Impfpflicht gilt nicht, für Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (ärztliches Zeugnis erforderlich).

Die Überwachung der Einhaltung der Impfpflicht obliegt dem Gesundheitsamt. Dieses kann bei fehlenden Nachweisen über erforderliche Impfungen/Immunität ein Tätigwerden in der Praxis untersagen.

Das Jahr fängt ja gut an.

Trotzden ganz liebe Grüße
Horst
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#15
ANMERKUNG:
Auch Grundrechter können durch Gesetz eingeschränkt werden. Dies ist vorliegend durch § 20 Abs. 8 ff und Abs. 14 IfsG geschehen.
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#16
(18.01.2020, 17:57)Horst schrieb: Für Heilpraxen bedeutet dies, dass sowohl der/die HeilpraktikerIn, als auch alle Personen, die in der Heilpraxis beschäftigt sind (gilt auch für den/die RaumpflegerIn, die die Praxisräume säubern!) und die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben und nachweisen müssen.

Ist das Geburtsdatum eine Bedingung UND oder ODER? Also würde es bedeuten (bei UND) dass ein Geburtsdatum bei 'alten' HPs VOR 1971 keinen derartig diktatorischen Impfzwang hervorruft?

Zudem werden Heilpraktiker im Text explizit genannt oder sind nur Ärzte gemeint? Ich frage weil für mich der Text im Wortlaut (zitiere von erstem Post) "(...) für Erzieher und Lehrer, für Flüchtlingsheime und für das „Personal in bestimmten medizinischen Einrichtungen (...)" in meiner Interpretation nicht auf Heilpraktikerpraxen zutrifft, denn wir sind keine 'medizinische Einrichtung' im engeren Sinne eigentlich.

*confused* Dodgy
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#17
(18.01.2020, 18:10)Horst schrieb: ANMERKUNG:
Auch Grundrechter können durch Gesetz eingeschränkt werden. Dies ist vorliegend durch § 20 Abs. 8 ff und Abs. 14 IfsG geschehen.

Eine Einschränkung der Grundrechte muß aber in dem entsprechenden Gesetz explizit vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall ist das entsprechende Gesetz de jure ungültig. Ob dies hier der Fall ist, weiß ich allerdings nicht.

Darüberhinaus bricht Völkerrecht gemäß GG Par. 25 ("Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.")

S.dazu https://www.bpb.de/apuz/30859/idee-und-a...echt?p=all

"Vielmehr wurde die völkerrechtliche Ordnung zum Anwalt des Individuums gegenüber den Staaten (und insbesondere dem jeweiligen Heimatstaat des Einzelnen) erhoben - an erster Stelle in den Interessen, die allen Menschen kraft ihres Menschseins gemeinsam sind: Leben, Gesundheit, Freiheit."
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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#18
Die Inquisition beginnt:

https://www.impf-info.de/die-impfentsche...ition.html

"Die Befürchtungen Vieler, das so genannte Masernschutzgesetz sei nur der Einstieg in ein (zumindest beim Impfen) totalitäreres Gesundheitssystem, erhalten mit einem Interview von Hans-Iko Huppertz, dem Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin eV, neue Nahrung (Medical Tribune 2020).

Für ihn haben impfskeptische Ärzte den "Boden der wissenschaftlichen Medizin verlassen", spätestens wenn sie dann auch noch gegen (einzelne?) Impfungen aufträten, seien sie "schwarze Schafe", denen man "das Handwerk legen müsse". Man müsse ihnen, so Huppertz wörtlich, "so viel Druck machen, dass sie damit aufhören und zur wissenschaftlichen Medizin und dem Wohl der Kinder zurückkehren". Hier seien auch die Ärztekammern gefordert, "im Extremfall den Entzug der Approbation" [also der Zulassung zum ärztlichen Beruf] anzudrohen."
Joh. 15:19
If ye were of the world, the world would love his own; but because ye are not of the world, but I have chosen you out of the world,
therefore the world hateth you.
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#19
Hallo miteinander,

also Stellungnahme zu den Nachfragen:

1. Wer vor1970 geboren wurde, unterliegt keiner Impfpflicht, egal, welcher Tätigkeit er nachgeht.
In der Begründung des Gesetzesentwurfes heißt es hierzu: (frei zusammengefasst) Bei Personen, die vor Dez. 1970 geboren wurden, ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihres bisherigen - langen - Lebens ausreichend mit Masernviren in Kontakt gekommen sind und hierdurch eine ausreichende Immunisierung erfahren haben. Bei diesen Personen wird eine altersbedingte Immunisierung einfach unterstellt.

2. Hinsichtlich den von der Impfpflicht betroffenen Berufgruppen bezeichnet das Masernschutzgesetz diese in § 23 Abs. 3 Satz 1:
- Nr. 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
- Nr. 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,

Zu letzteren zählen zweifellos (bereits nach der Definition des HeilprG) die Praxen von Heilpraktikern. Dies ergibt sich auch aus der Gesetzesbegründung.

3. Zum Verhältnis von gesetzlichen Grundrechteinschränkungen zum Völkerrecht (wurde im Masernschutzgesetz in § 20 Abs. 8 bezüglich der Rechts auf körperliche Unversehrtheit aufgenommen) weise ich darauf, dass das Völkerrecht diesbezüglich sehr flexibel ist. Auch die weitverbreitete Todesstrafe in vielen Ländern wird nicht als "völkerrechtswidrig" angesehen.

Vielleicht erfolgt für die angesprochenen Problemkreise durch zu erwartend gerichtliche Klärungen ja eine erhellende Abklärung und Konkretisierung.

Bis dahin wünsche ich euch alles Liebe und Gesundheit

Horst
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#20
(20.01.2020, 19:59)Horst schrieb: Hallo miteinander,

also Stellungnahme zu den Nachfragen:

1. Wer vor1970 geboren wurde, unterliegt keiner Impfpflicht, egal, welcher Tätigkeit er nachgeht.
In der Begründung des Gesetzesentwurfes heißt es hierzu: (frei zusammengefasst) Bei Personen, die vor Dez. 1970 geboren wurden, ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihres bisherigen - langen - Lebens ausreichend mit Masernviren in Kontakt gekommen sind und hierdurch eine ausreichende Immunisierung erfahren haben. Bei diesen Personen wird eine altersbedingte Immunisierung einfach unterstellt.

Bis dahin wünsche ich euch alles Liebe und Gesundheit

Horst
 
Dann freu ich mich jetzt mal sehr über die "Gnade der frühe(re)n Geburt" als alter 68iger.

top top2

Danke Horst und dir auch alles Gute und Gesundheit!
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