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Wir als HPP’s haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten, über die GebüH abzurechnen.
Die gute Nachricht ist: mit dem nötigen Grundwissen ist es möglich.
Im kommenden Kurs, der am Montag (8.7.) beginnt, sind alles Themen enthalten, die ihr für eine Abrechnung nach GebüH braucht.
- Wann darf nach GebüH abgerechnet werden
- Aufklärungspflicht: was beinhaltet sie und wie setze ich sie um
- Die verschiedenen GebüH-Sätze (PKV1, PKV2, Beihilfe…)
- Die einzelnen Ziffern der GebüH, die wir HPP’s verwenden können inklusive aller Zusatzinformationen (welche Ziffer darf mit welcher zusammenabgerechnet werden usw.)
- Analoge Abrechnung – und wann sie eingesetzt werden kann mit Beispielen speziell für HPP’s
- Das Ausfallhonorar – wie rechne ich das ab
- Grundsätze der Rechnungsstellungl
o Was gehört in eine Rechnung?
o Anforderungen der PKV’s an die Rechnung
o Anforderungen der GoBD an die Rechnung (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)
o Anforderungen der DSGVO an die Rechnung
- Behandlungsvertrag – Inhalt und Aufbau, rechtliche Grenzen
- Viele Beispiele aus der Praxis, wie abgerechnet werden kann
Danach könnt ihr streßfrei auch komplexe Rechnungen schreiben, die allen Anforderungen gerecht werden.
meldet Euch doch gerne schon mal für das geschützte interne Forum an.
Hier können wir außerhalb der Kursstunden ganz unter uns Fälle besprechen, die nur Kursteilnehmer (Abrechnungskurs GebüH und Praxisgründung) einsehen können.
Alle anderen Forums-Nutzer haben keinen Zugang, sodaß wir auch konkrete Fälle besprechen können.
Um Euch anzumelden schickt bitte einfach eine Mail an die Schule.
Nennt Euren Forumsnamen, Euren richtigen Namen (falls der abweicht vom Forumsnamen) und bittet darum, daß ihr für den Geschützten internen Bereich (Praxisgründung, Praxisorganisation, Abrechnung nach GebüH) freigeschaltet werdet, da ihr Teilnehmer des Kurses seid.
Dann schaltet Euch die Schule ruck zuck frei dafür.
Wie ihr in dann in das Forum kommt zeige ich Euch heute Abend.
(02.07.2019, 12:41)Anja Flörke schrieb: Wir als HPP’s haben sehr eingeschränkte Möglichkeiten, über die GebüH abzurechnen.
Die gute Nachricht ist: mit dem nötigen Grundwissen ist es möglich.
Im kommenden Kurs, der am Montag (8.7.) beginnt, sind alles Themen enthalten, die ihr für eine Abrechnung nach GebüH braucht.
- Wann darf nach GebüH abgerechnet werden
- Aufklärungspflicht: was beinhaltet sie und wie setze ich sie um
- Die verschiedenen GebüH-Sätze (PKV1, PKV2, Beihilfe…)
- Die einzelnen Ziffern der GebüH, die wir HPP’s verwenden können inklusive aller Zusatzinformationen (welche Ziffer darf mit welcher zusammenabgerechnet werden usw.)
- Analoge Abrechnung – und wann sie eingesetzt werden kann mit Beispielen speziell für HPP’s
- Das Ausfallhonorar – wie rechne ich das ab
- Grundsätze der Rechnungsstellungl
o Was gehört in eine Rechnung?
o Anforderungen der PKV’s an die Rechnung
o Anforderungen der GoBD an die Rechnung (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung)
o Anforderungen der DSGVO an die Rechnung
- Behandlungsvertrag – Inhalt und Aufbau, rechtliche Grenzen
- Viele Beispiele aus der Praxis, wie abgerechnet werden kann
Danach könnt ihr streßfrei auch komplexe Rechnungen schreiben, die allen Anforderungen gerecht werden.
Hallo liebe Anja Flörke,ich bin bei Dir im Abrechnungskurs für HPP.Am Montag gibst Du uns nocheinmal gelegenheit für eigene Beispiele:Kunsttherapie und Hypnose wie kann ich da am geschicktesten vorgehen?Lieben dank Christina Neumann
zum Thema Aufklärungspflicht stehen alle Punkte im Skript zu diesem Kurs. Da kannst Du sie Dir in Ruhe noch einmal ansehen.
Zum Thema Behandlungsvertrag habe ich ja auch zu allen Punkten die die Rechnung betreffen ein Beispiel, wie man es formulieren kann, im Skript mit abgedruckt.
Ein kompletter Behandlungsvertrag ist nicht im GebüH-Kurs enthalten. Ich wüßte auch nicht, daß es irgendwo so ein Beispiel-Formular gibt.
Wenn Du möchtest könnte ich meinen eigenen Behandlungsvertrag, den ich in meiner Praxis benutze, als Muster hochladen im E-Learning zu diesem Kurs.
Allerdings ohne rechtliche Gewährleistung.