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Schulausschluss bei Masernverdacht
#1
Liebes Forum,

dieser Text wurde aktuell vom Sekretariat einer Schule in Rheinland-Pfalz an alle Eltern geschickt.

Dies poste ich hier, damit Ihr Liebes Forum lesen könnt,  wie weit es schon gekommen ist in Deutschland.

...„Wir haben einen Verdachtsfall auf Masern. Dies bedeutet nach dem Infektionsschutzgesetz, dass Menschen die nicht nachweisen können, dass sie gegen Masern geimpft sind oder die Masern bereits hatten, jetzt nach Hause gehen!
Der Impfstatus ist durch Vorlage des Impfausweises im Sekretariat nachzuweisen. Im Falle einer bereits überstandenen Masernerkrankung bräuchten wir die Bestätigung eines Arztes. Sollte sich der Immunstatus nicht auf diesem Wege klären lassen, muss dieser über eine Blutabnahme beim Arzt festgestellt werden.
Die Regelung gilt auch für die Erwachsenen.“...
Am xx wir Klarheit über den Verdacht und können ggf. Entwarnung geben. Sollte der Verdacht sich bestätigen, gilt ein Verbot der Teilnahme am Schulalltag für 21 Tage.

An dieser Stelle würde ich die Schule darum bitten Herrn Rechtsanwalt Horst Dieses lesen zu lassen und seine fachliche Meinung dazu zu äußern.

Herzlichen Dank &
Herzliche Grüße
Anita
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#2
Liebe Anita,

vielen lieben Dank für diese wichtige Information.
Es ist schlimm, wie ungeimpfte bzw. teilgeimpfte
Kinder ausgeschlossen, ausgegrenzt und manchmal
sogar gemoppt werden.

Mich würde ebenfalls interessieren, wie es rechtlich
aussieht, daher wäre der juristische Rat von Horst
wichtig!

Alles Liebe
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#3
Hallo ihr Lieben,

ich schubse das wichtige Thema nochmals
hoch. Was denkt ihr dazu, ich würde mich
über eine lebendige Diskussion sehr freuen.

Alles Liebe
Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#4
Hallo ihr Lieben,

ich finde, dass es jedem selbst überlassen ist (und bleiben sollte) zu impfen. Ein Schulausschluss wegen mangelnder oder fehlender Impfungen halte ich für überzogen.

Ein Hinweis, dass nun XY rum geht oder gemeldet wurde ist in Ordnung, da muss dann jeder (Elternteil) selbst entscheiden, ob noch geimpft werden soll oder ob man sich/sein Kind dem aussetzen möchte. Aber den Impfpass vorzulegen und dann ggf. vom Unterricht ausgeschlossen zu werden halte ich für falsch. Vorallem so lange!

Nichtsdestotrotz muss ich sagen, dass ich es auch etwas nachvollziehen kann, da eine Infektion mit Kinderkrankheiten ab einem gewissen Alter auch ein bestimmtes Risiko birgt. Schätze, dass sie auf Nummer gehen wollen und sich nichts vorwerfen lassen möchten, falls etwas passiert. Ich kenne leider selbst einen Fall, ungeimpft und mit 18 Jahren Masern bekommen. Er hat es leider nicht überlebt. Genauso hab ich durch eine Bekannte jedoch auch einen Impfschaden mitbekommen.

Mich würde allerdings brennend die Rechtslage dazu interessieren.

Liebe Grüße
Lotusmami
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#5
Liebe Lotusmami,

vielen lieben Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen.
Das ist sehr wertvoll, wenn wir hier verschiedene
Meinungen sammeln und viele Erfahrungen zusammengetragen
werden können.

Ich denke auch, dass es wichtig ist zu informieren und
auf mögliche Probleme hinzuweisen, gleichzeitig denke ich, dass in der letzten
Zeit "ungeimpfte bzw. teilgeimpfte Kinder" immer stärker
ausgegrenzt und diskriminiert werden, was sehr bedauerlich
ist.

Die rechtliche Situation interessiert mich auch sehr brennend.

Alles Liebe

Bernd
Eine Blume braucht Sonne um Blume zu werden.
Ein Mensch braucht Liebe um Mensch zu werden. Heart
(Phil Bosmans)
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#6
Lieber Bernd,

da gebe ich Dir Recht! Gerade in den Medien werden die Impfgegner regelrecht fertig gemacht. Das finde ich furchtbar.

Es sollte in beide Richtungen besser informiert werden. Meiner Meinung nach gibt es kein direktes Richtig und Falsch nur ein sorgsames Abwägen für Für und Wider.

Falls es rechtlich erlaubt ist, denke ich dass sich die Einrichtungen nur absichern wollen. Wenn was passiert ohne, dass solche Maßnahmen eingesetzt wurden könnze das schnell zu einem riesen Rechtsstreit ausarten. Nur eine Überlegung über die Intention der Einrichtung.

Liebe Grüße
Lotusmami
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#7
Hallo,

rechtlich:

§ 28 Schutzmaßnahmen
(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen; sie kann auch Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.


Ansteckungsverdächtig ist i.Ü. nach § 2 eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.


Angesichts der aktuellen Zahlen nachgewiesener Masern-Fälle wird an einer ordnungsgemäßen Ermessenausübung kaum zu rütteln sein. Was hat mehr Wert - ein paar Wochen fehlender Unterricht oder der Schutz des ungeimpften Kindes vor einer - kaum in Abrde zu stellenden - möglicherweise gefährlichen Infektion? Als Gedunsheitsamt oder Schulleiter wäre die Entscheidung für mich klar und eindeutig. Wer das als "Verteufeln" abtut, betreibt Polemik.



Ganz persönlich finde ich das Impfen sehr wichtig - als jemand, der hier an der Schule die Infektionskrankheiten "durchgehechelt" hat, selbst in einem Impflicht-Land groß geworden ist, niemals einen Menschen mit Impfschaden kennengelernt hat, dafür aber z.B. ein Baby und dessen 2-Meter-Schwergewichtsvater mit Keuchhusten - deren Auswirkungen erschütternd waren und als jemand, der in dem Bewusstsein lebt, dass wir nur durch solche Maßnahmen diese fiesen Infektionskrankheiten überhaupt eindämmen konnten usw.

VG
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#8
Kurzer Update in dieser Angelegenheit:

Der sogenannte Masern-Verdachtsfall hat sich an dieser Schule als unbestätigt erwiesen.

Es ist wohl tatsächlich schon lächerlich, wie sehr Menschen vor ungeimpften anderen Menschen Angst gemacht wird. Wenn doch die Impfung einen so tollen Schutz darstellt!
Da müsste man sich doch überhaupt keine Sorgen machen!
Aber da gibt's ja noch Babies, die sich anstecken könnten!

Oder machen sich etwa die Geimpften so große sorgen um die armen Ungeimpften?

Vielleicht dürfen wir bald auch nicht mehr U-Bahn, Straßenbahn oder Bus fahren.
Babies bitte nie mehr in den Bus.

Da könnten ja die schlimmen Ungeimpften sitzen oder stehen..oder Herr Spahn verpflichtet den "Gesundheits-Dienst" a'la DDR in der Bahn auch alle Personen Zwangsimpfen zu lassen, wenn das 1. Zwangs-Anti-Grundgesetz-Gesetz mal "am Markt" etabliert ist?

Vielleicht denken wir doch noch mal genauer über Folgendes nach, und vielleicht leben und handeln wir WIEDER mehr danach:

"Die Mikrobe ist nichts, das Milieu ist alles!"
Prof. Dr. Antoine Béchamp

oder
„Könnte ich mein Leben noch einmal leben, würde ich mich dem Beweis widmen, dass Keime nur krankes Gewebe als ihr natürliches Umfeld aufsuchen, anstatt es zu verursachen. Vergleichbar mit Moskitos, die stehende Gewässer aufsuchen, Wasser aber nicht in solche verwandeln.“
– Dr. Rudolf Virchow
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