Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anwenden? Verschreiben? Verordnen? Mischungen erstellen?
#1
Hallo,

ich bin HPP und habe vom oberbayrischen Gesundheitsamt die Auskunft erhalten, dass ich bzgl. Bachblüten innerhalb der Psychotherapie "beraten" und "anwenden" darf. Nun ist mir noch nicht ganz klar, was das konkret bedeutet:

- Darf ich meinen Patienten Bachblüten Mischungen aufschreiben und sie mit dem Zettel in die Apotheke schicken? - ich denke ja -
- Darf ich Bachblüten in meiner Praxis vor Ort dem Patienten zur sofortigen Einnahme ausgeben? Tropfen wie Globuli? - ich denke ja -
- Darf ich gar Bachblütenmischungen in meiner Praxis abfüllen und dem Patienten mitgeben? (Hygienevorschriften? Unterschiedliche Betrachtung für Globuli oder Tropfen?) - Tropfen vermutlich eher nein wegen Hygiene, aber Globuli in Tütchen packen ok?

Vor allem die Reichweite des Begriffs "anwenden" ist mir nicht wirkllich klar - bedeutet dies nur die unmittelbare Gabe in der Praxis?
Darf ich meine Empfehlung aufschreiben?? - verschreiben?? - verordnen (vermutlich eher nicht)

Danke euch für eine Klärung dieser verwirrenden rechtlichen Fragen!!!
Antworten Zitieren
#2
Hallo liebe Sybille,
du darfst selbst in der Praxis nichts abfüllen und mitgeben - egal, ob Tropfen, Globuli, Kekse, Tee, Bonbons, etc!

Anwenden - wie du sagtest, während der Sitzung dem Patienten "verabreichen"

Ansonsten gibst du eine "Verzehrsempfehlung" mit (Bachblüten gelten als Nahrungsmittel).

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

LG Cornelia
It's gonna be okay in the end. 
If it's not okay, it's not the end.
Heart   
Antworten Zitieren
#3
(03.04.2019, 08:14)corneliagrae schrieb: Hallo liebe Sybille,
du darfst selbst in der Praxis nichts abfüllen und mitgeben - egal, ob Tropfen, Globuli, Kekse, Tee, Bonbons, etc!

Anwenden - wie du sagtest, während der Sitzung dem Patienten "verabreichen"

Ansonsten gibst du eine "Verzehrsempfehlung" mit (Bachblüten gelten als Nahrungsmittel).

Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.

LG Cornelia

Liebe Cornelia,

super, ganz herzlichen Dank, jetzt sehe ich klarer... das hilft :-)

Lieben Gruß
Sybille
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: