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Hallo ich habe eine Frage zum Thema OnlineBeratung. Ich bin HPP (Zulassung 2011) und ausgebildete und zertifizierte OnlineBeraterin . Ich begleite vor allem Frauen in Lebens- und Sinnkrisen (mit und ohne Krankheitswert, nach F.43) und möchte mein Angebot nun auch online aufstellen. Hier bin ich mir unsicher, ob ich als Beraterin rentenversicherungspflichtig werde und wie ich dies vermeiden könnte, da ich meine Altersvorsorge lieber privat vornehmen möchte. Als Beraterin darf ich ja Video/Telefonberatung anbieten, ohne vorher persönlichen Kontakt zu haben. Meine Frage ist nun, darf ich diese beiden Bereiche in einer Praxis führen? Als HPP arbeite ich nur persönlich vor Ort, als OnlineBeraterin auch via Skype/Zoom /Telefon. Kann ich als HPP auch beratend tätig sein, wenn die Krise eben noch keinen Krankheitswert hat, kann ich dies im Rahmen eine Präventionsmaßnahme begründen und so im Rahmen der Heilkunde bleiben?
Ich danke für eine kurze Antwort, liebe Grüße, Claudia
grade habe ich gesehen du hast gar keine Antwort bekommen hier.
Ich würde raten:
Jeder Erstkontakt n u r vor Ort und natürlich darfst du als HPP auch beratend tätig sein.
Beratung gehört ja zu jeder Therapie auch dazu.
Bei Beschwerden mit Krankheitswert bist du grundsätzlich im therapeutischen Bereich tätig und eine Prävention bei einer "beginnenden Störung " oder nach dem Überwinden einer Problematik ist auch eine therapeutische Intervention ( denk an Burnout oder so).