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Infektionsschutzgesetz "Meldung"
#1
Hallo ihr Lieben,

ich habe zufällig gerade im Internet gelesen, dass es eine kleine Gesetzesänderung im IfSG gegeben hätte.



So wie ich das gelesen habe muss der HP nur noch nach §6(1) Satz 1 melden. Damit würde die Meldung v. Impfschaden, tollwutverdächtiges Tier, TBC ... entfallen.

Hat dazu jemand gesicherte Informationen?

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
                                                                                                                     Walt Disney
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#2
Guten Morgen Silke,

wo hast Du das gelesen, das es entfällt?

Neugierige Grüße
Gini

schau mal hier: https://www.heilpraktikerrecht.com/2017/06/20/838/

Nachtrag: vielleicht liegt eine Verwechslung vor? Denn unter §6 Absatz 1 Satz 1 = Namentlich ist zu melden:
folgen ja dann Unterpunkte 1 - 5 inkl. Impfschaden, tollwutverdächtiges Tier und ET der TB
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#3
Liebe Gini,

um nicht unnötig große Verwirrung zu stiften habe ich Dir eine PN geschickt.
Ich glaube es ist besser erst mal Licht ins Dunkel zu bringen und dann hier Genaueres mitzuteilen.
Auch ich hab schon mal weiter recherchiert, und ich kenn da ja nix, die Leute persönlich anzuschreiben, die das bekannt geben, hab aber noch nichts Fundiertes gefunden bzw. beantwortet bekommen.

Liebe Grüße

Silke
"Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen"
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#4
Beim RKI, an das wir uns halten müssen, habe ich keine Änderung diesbezüglich finden können.

LG

Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge, 
sondern über Maulwurfshügel!

                                                                        ( Konfuzius)
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