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Die neue Datenschutzgrundverordnung kommt
#1
Zum 25. Mai 2018 ändert sich das Datenschutzrecht. 

Ab diesem Zeitpunkt gibt es in ganz Europa einen einheitlichen Rechtsstand. In der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Rechte und die Pflichten rund um das Thema Datenschutz festgeschrieben.

Die Daten Ihrer Patienten gehören zu den laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besonders zu schützenden Personendaten.

Therapeuten und die DSGVO

Sicherlich hat jeder schon hier und dort ein wenig aufgeschnappt: teilweise apokalyptische Beiträge in den Medien sorgen dafür, dasss die DSGVO in aller Munde ist. Besonders medienwirksam ist es, dass sich das Strafmaß für Datenschutzverletzungen drastisch erhöht hat.

Die Klagemöglichkeit von Betroffenen (Mitarbeiter, Patienten) wird sich stark vereinfachen, und die Landesaufsichtsbehörde kann unvermutet oder durch Angabe betroffener Mitarbeiter und Patienten den Therapeuten direkt prüfen.

Der Praxisinhaber verarbeitet berufsbedingt besonders zu schützende Personendaten. Aus der analogen Welt ist der korrekte Umgang mit der Papierakte verstanden und zumindest theoretisch verinnerlicht: Akten gehören in verschließbare Schränke, dürfen nicht rumliegen, müssen mit Bedacht geführt und schliesslich auch mit Schredder entsorgt werden.

Muss ich eine Akte transportieren oder vorübergehend auf einem Schreibtisch parken, dann immer so, dass der Inhalt nicht sofort sichtbar, erkennbar ist. Dafür gibt es dann Umschläge, Mappen.

Und jetzt übertragen wir einfach das Gleiche auf die digitale Welt: Wir bekommen Regeln vorgeschrieben, an die wir uns halten müssen. Tun wir es nicht, handeln wir vorsätzlich - und das kann unangenehme Folgen haben.


Zitat:Unternehmen im Sinne der EU-DSGVO

Ein Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung. Diese wirtschaftliche Einheit kann dabei nicht nur aus einem einzelnen Unternehmen i.S.e. Rechtssubjekts, sondern aus mehreren, natürlichen oder juristischen Personen bestehen.

https://www.datenschutzbeauftragter-info...anktionen/

Also: bitte erkundigt euch bei euren Berufsverbänden, Softwareherstellern, usw. - ES BETRIFFT ALLE!!!
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#2
Hallo,

Da ich das ganze Prozedere gerade für meine eigene Praxis durchhecheln muss...

Es empfiehlt sich dringend, dass sich jeder (künftige) Praxisinhaber mit dieser Thematik beschäftigt. Dazu gehört das Anlegen eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten, eines Hinweisblattes für Datenschutz für jeden Patienten und ggf. die Anpassung der Praxiswebseite mit gültigem Datenschutzhinweis.

Denn naturgemäß nimmt ja jeder HP, HPP usw. zumindest Anschrift und Teleofnnummer des Patienten auf.

Die Bußgelder sind empfindlich. Und es scharren schon einige Abmahnfreudige mit den Füßchen.

Liebe Grüße...
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#3
Hallo,

für mich liest sich das alles sehr kompliziert. Gibt es denn irgendwo eine Art Checkliste mit genauen Infos, was konkret zu tun ist?

Für uns als Einzelunternehmer habe ich das hier gefunden: https://www.content-iq.com/2018/03/22/ds...reelancer/

Aber wir werden vielleicht als Heilpraktiker noch spezifische Dinge berücksichtigen müssen?

Viele Grüße
Susanne
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#4
Die Berufsverbände zumindest weiß ich es nun von meinem Verband ( BDH) hat auf den Mitgliederseiten  kostenfrei die Formulare zur Nutzung für BDH Mitglieder zur Verfügung gestellt mit Beispielen wie man es ausfüllen muss und worauf zu achten ist. Die Formulare/Formulierungen beziehen sich in jeder Hinsicht auf HP/HPP Praxen.

Ich habe bereits begonnen die Patienten die neue DSGVO Freigaben ( BDH Formular) unterschreiben zu lassen. 
Ich lege diese dann zweifach ab (in Papierform).


LEMNISCUS hat ebenfalls ein "Paket" geschnürt in Zusammenarbeit mit einer Firma die das anbietet - schaut mal bitte  zum Preis von ca. 170 €

Noch ein Video: "Quick & Dirty" von RA Stephan Hansen-Oest ( Datenschutz-guru.de)


Bei "active mind" im Internet  gibt es auch einige Vorlagen zum Thema und bei eRecht24 gibt es auch Angebote

Und es gibt sicherlich noch mehr....bis zum 25. Mai 2018 muss alles soweit fertig sein!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#5
Guten Morgen,

Ich habe die Formulare leider auch nicht HP/HPP-spezifisch, sonst hätte ich sie Euch gern zur Verfügung gestellt. Die müssten aber eben umgemodelt werden...

Liebe Grüße


Antje
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#6
Danke für Deine Antwort, Antje.

Und danke für die vielen wertvollen Hinweise, Silke.

Dann wird es schon viel klarer. Ich will mal schauen, wie ich mich da durchwühlen kann ...

Liebe Grüße
Susanne
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#7
Vielen Dank für Eure Ausführungen - mich "überfordert" das Thema auch gerade ein bisschen  Big Grin aber es nützt ja nichts, man muss sich damit auseinander setzen  Dodgy Meine Steuerberaterin hat mir diesbezüglich ein Buch empfohlen - welches ich mir nun die nächsten Tage mal zu Gemüte führen werden  Wink 

Für diejenigen, die das interessiert -> "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung" vom Beck Verlag - ISBN 978-3-406-71662-1. Kosten 5,50 Euro.
Liebe Grüße aus dem Norden
Nicole blume
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