herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
Hallo, ich hoffe das ich die Frage hier im richtigen Forumsteil stelle.
Zur Zeit befinde ich mich in der HP Ausbildung. Ich habe die Ausbildung zum HPP schon gemacht und wollte mich für Oktober zur Prüfung anmelden.
Jetzt ist meine Frage kann ich die Prüfung auch dort machen wo ich meine Praxis eröffnen möchte oder MUSS ich sie an meinem Wohnort machen?
obwohl durch die neuen Leitlinien des Bundes zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/-innen eine weitgehende bundesweit einheitliche inhaltliche Vereinheitlichung der Überprüfungsinhalte festgelegt wurde, gilt dies ausdrücklich nur für den inhaltlichen Katalog der geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten der HP-Anwärter/Innenen.
Die Durchführung des Erlaubnisverfahrens bleibt dagegen den einzelnen Bundesländern vorbehalten. Diese legen daher in den jeweiligen Durchführungsverordnungen/Verwaltungsvorschriften fest, welche Verwaltungsbehörden und welche Gesundheitsämter für das Erlaubnisverfahren zuständig sind.
In Baden-Württemberg (BW) z.B. ist für jeden Regierungsbezirk ein Landratsamt als zuständig festgelegt worden. In BW ist dies "grundsätzlich die untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadtkreis), in deren Bezirk die antragstellende Person ihre Tätigkeit als Heilpraktiker/In glaubhaft und nachvollziehbar ausüben will". Nur wenn ein derartiger Niederlassungsort nicht zuverlässig festgestellt werden kann, richtet sich die Zuständigkeit nach dem (Haupt-)Wohnort.
Wie die Zuständigkeit in Deinem Bundesland geregelt ist, erfährst Du am leichtesten mit einem Anruf beim Landratsamt deines Wohnortes (oder mal nach-Googlen über - Heilpraktikererlaubnis in <Bundesland>). Das jeweils zuständige Landratsamt stellt meistens auch im Internet weitere Erläuterungen und Hinweise über das Zulassungsverfahren zur Verfügung.
Sorry, aber ohne Kenntnis des geplanten Niederlassungsortes bzw. Wohnortes kann ich leider keine konkreteren Hinweise geben.
Lieber Horst,
vielen Dank für Deine Hilfe und Informationen.
Bei mir sieht es so aus ,das in diesem Jahr aller Voraussicht nach ein Umzug nach Münster ansteht. Dort ist es aber so, das für Münster das
Gesundheitsamt Recklinghausen zuständig ist. Und dort habe ich mich schon erkundigt und die sagten mir in einem sehr sehr unfreundlichen Ton,
das die Wartezeit bei 2 Jahren liegt. Confused
Solange möchte ich natürlich nicht warten und hatte deshalb überlegt dann in einer anderen Stadt meine Praxis zu eröffnen. Und somit bei einem anderen Gesundheitsamt die Prüfung abzulegen sofern dieses ginge. Dann erkundige ich mich mal bei den anderen Gesundheitsämtern.