die Problematik liegt hier hauptsächlich in der steuerlichen Zuordnung der jeweils anfallenden Kosten und Einkünfte, die ja getrennt betrachtet werden müssen (Mehrwertsteuer, AfA, Betriebsvermögen für welchen "Betrieb", gesondertes Kassenbuch für Bareinnahmen usw.). Daher sollte man/frau diese organisatorischen Steuerfragen vorab mit dem Steuerberater und sinnvollerweise auch dem zuständigen Finanzamt abklären.
Je "verschränkter" die Geschäftsbereiche sind, desto misstrauischer ist das Finanzamt, was wiederum zu einem erhöhten "Nachweisaufwand" führen kann.
Ich rate daher zu einer vorherigen lokalen Abklärung.
GlG Horst