sprich mal mit Deinem Steuerberater, einige wissen hier ziemlich gut Bescheid. Wenn Du freiverkäufliche AM verkaufen magst, bist Du ja auf die beschränkt, die wir im Sachkundekurs zum Verkauf freiverkäuflicher AM besprochen haben.
Soviel ich weiss wird empfohlen unter unterschiedlichen Anschriften, also Räumlichkeiten zu agieren, damit Du den Beruf des HPs sauber vom Handel abgrenzen kannst.
Um welche AM geht es denn als Beispiel? Evtl. handelt es sich um NEMs? Dann greifen ja eh wieder andere Gesetze. Die haben ja wieder den Status der Lebensmittel in Deutschland.
LG Gini
