das geht nur, wenn Du gesetzlicher Betreuer bist, da Du nicht verwandt bist, genauso bin ich da hineingerutscht. Die Dame, die ich betreue war die beste Freundin meiner verstorbenen Mutter und hat keine leiblichen Verwandten, außer einer Cousine, die selbst 88 Jahre ist. Aber irgendjemand muss Entscheidungen treffen...........gerade in Kurzzeitpflege, wenn sie noch selbst unterschreiben kann, kann sie ja auch entscheiden und nochmal eine Vollmacht für für Euch/Dich ausstellen
Sieh mal da findest Du Vordrucke........
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads...macht.html
Es muss nicht notariell beglaubigt werden es sei denn es geht auch um Gebäude und Grundstücke, dann ist es zwingend nötig, die Beglaubigung mein ich
Hier findest Du die Unterscheidung der verschiedenen Vollmachtarten
https://www.wohnen-im-alter.de/geld-rech...svollmacht
Lies Dich mal ein, denn Du musst wissen, es hängt viel Arbeit damit zusammen......
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/bet...uster.html
Wir handhaben es so, Post etc. wird zu mir geschickt und ich bespreche es dann mit ihr und sie kann unterschreiben.............wenn notwendig


Patentante von UlrikeJ und ulrikehuma