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Notfallmedikamentation
#1
1. Eine Frage zum hypoglykämischen Schock: Kann man denn die Glucose i.v. noch geben, bzw. ist diese nicht verschreibungspflichtig geworden? Wie ist es bei einem bewusstlosen Patienten, bei dem ich ein solches Notfallset finden würde: Es ist verschreibungspflichtig - also dürfte ich es nicht anwenden, ich weiß ja nicht ob es für ihn bestimmt ist, oder? Laut AMG

2. Kann man überhaupt mit der Gabe von Glukose einen Schaden anrichten, wenn ja welchen - abgesehen von der Menge. im Zeifelsfall würde man ja Glukose geben, da es beim hyperglykämischen Koma einen schleichenden Verlauf hat.
Wenn ich mich mit Arzneimitteln nicht auskenne - sollte ich lieber die Finger davon lassen, laut HPG, sollte man sich dann lieber darauf berufen?

3. Gibt es einen Forumseintrag zur Notfallmedikamentation, der aktuell ist? Ich fand leider keinen.

Es geht nicht um die praxisrelevanz es geht um die Prüfungssituation. Ich weiß, dass man in der Praxis im Notfall schon mit Anruf und i.v. und ABC zu kämpfen hat und mit der Unterscheidung des Notfalles.
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#2
Guck mal negromamba, 

Marlene hat dir hier geantwortet. 
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...21364.html

Ich kann dir die Prüfungsvorbereitung bei Marlene empfehlen, dort wird auf die notfallmedikation eingegangen. 

Ich hoffe es hilft dir weiter, viel Erfolg ❤️
Herzensgrüße
Simone
Heart
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