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Vorrausetzungen zur Zulassung zur Prüfung
#1
 Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
 Es muss mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegen.
 Er muss sittlich zuverlässig sein.
 Er muss gesundheitlich geeignet sein.
 Er darf keine Gefahr für die Volksgesundheit sein.
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#2
(09.12.2009, 09:47)Isolde Richter schrieb:  Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
 Es muss mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegen.
 Er muss sittlich zuverlässig sein.
 Er muss gesundheitlich geeignet sein.
 Er darf keine Gefahr für die Volksgesundheit sein.

Hallo,

ich habe mich hier gerade registriert, weil ich mit dem Gedanken spiele, ein Fernstudium zur HP zu absolvieren. Über ein anderes Forum bin ich auf diese Website gestossen.

Nun habe ich eine Frage bzgl. gesundheitlicher Eignung: Ich bin zu 60 % schwerbehindert wegen einer starken Skoliose. Kann dies ein Hindernis sein, als HP zugelassen zu werden?
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#3
Hallo Chocoletta,
eine Beeinträchtigung wegen einer Wirbelsäulenerkrankung ist bei dem Punkt "gesundheitlich geeignet" sicher nicht gemeint.Auch ist da sicher nicht der Punkt"Gefahr für die Volksgesundheit" angesprochen.
Hier geht doch eher um ansteckende Erkrankungen oder psychische Erkrankungen oder akute Suchterkrankungen,so meine ich.
Anders dürfte es ja auch keine schwerbehinderten Ärzte geben,oder?
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#4
(07.06.2011, 14:50)wernerbergner schrieb: Hallo Chocoletta,
eine Beeinträchtigung wegen einer Wirbelsäulenerkrankung ist bei dem Punkt "gesundheitlich geeignet" sicher nicht gemeint.Auch ist da sicher nicht der Punkt"Gefahr für die Volksgesundheit" angesprochen.
Hier geht doch eher um ansteckende Erkrankungen oder psychische Erkrankungen oder akute Suchterkrankungen,so meine ich.
Anders dürfte es ja auch keine schwerbehinderten Ärzte geben,oder?

Danke Big Grin
Ich glaub, ich meld mich jetzt an.....
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#5
Es gäbe auch noch die möglichkeit sich beim Arzt zu erkundigen,denn der muss ja letztendlich das Attest ausstellenSmile

Aber so ganz kann ich mir auch nicht vorstellen,dass man aufgrund einer Skoliose keine Zulasseung zur Prüfung bekommt.Letztendlich ist es so,wie Werner geschrieben hat,dass du frei von Süchten und schweren psychischen Erkrankungen sein solltest.
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

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#6
Liebe Choletta,
wenn Du Zweifel hast, so wende Dich am besten an das Gesundheitsamt. Letzendlich entscheiden sie. Wenn das Gesundheitsamt da Probleme sieht, kannst Du aber immer noch gegen eine solche Entscheidung in den Widerspruch gehen.
Gerne kannst Du mich persönlich anrufen, dann können wir Details besprechen.
GLG Isolde
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#7
Zitat:Er muss gesundheitlich geeignet sein.

Huhu,

kann man denn in etwa auflisten, welche "Krankheiten" darunter zusammenzufassen sind? Oder ist das imme Interpretationssache und nicht möglich?

*edit*
Oh werner,
ich sehe gerade .. Big Grin. Aber es wäre dennoch interessant zu wissen!

Liebe Grüße
Tanja
¸.•*´¨♥ Du lächelst und die Welt verändert sich (Buddha) ♥¨´*•.¸
[Bild: 075.gif]

Patenkind von Steffi Shy
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#8
Hallo Tanja,

ich glaube, dass man das pauschal gar nicht sagen kann, welche Krankheit ein Ausschluss wäre. Gut, eine ansteckende Infektionskrankheit wäre denkbar. Aber selbst wenn jemand z. B. HIV hätte, kann er doch alle unblutigen Therapien anbieten ohne eine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein. Ähnlich sehe ich das bei psychischen Erkrankungen. Leidet jemand z. B. an Depressionen, ist aber medikamentös gut eingestellt oder die letzte Episode ist schon Jahre her, warum soll der nicht als HP arbeiten dürfen? Ich denke, dass muss individuell abgewägt werden.

LG, Kerstin

Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben (Mark Twain).
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#9
Ja, stimmt genau, liebe Kerstin!
Und dafür gibt es bei den Juristen auch einen feststehenden Begriff:
Es handelt sich um eine "Ermessensfrage".
GLG Isolde
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#10
Hallo,

bin neu hier.

Ich bin mir sehr unsicher ob ich mich zur Heilpraktikerausbildung anmelden soll, da ich Angst habe hinterher nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Die Voraussetzung "körperliche und geistige Gesundheit" ist ja nun überhaupt nicht eindeutig. Ich habe jetzt schon oft gelesen das eine Sucht ein Hindernis ist. Wie verhält es sich aber, wenn jemand seit vielen Jahren trocken/clean ist? Darf er dann trotzdem niemals als Heilpraktiker arbeiten? Dann müsste ja jedem Arzt der Alkoholiker ist, die Zulassung entzogen werden!?

Wäre ganz toll, wenn ich eine Antwort bekommen könnte!!

Liebe Grüße
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#11
Hallo Luna,
im Grunde schreibt dein Arzt ja das Gesundheitszeugnis aus.
Wie wäre es wenn Du ihn mal fragst ?

Leider kann ich Dir nicht weiter helfen.
Aber vielleicht schreibt ja noch jemand, der mehr weiß
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#12
Hallo Luna,

würde ich auch machen, mich z.B. beim Gesundheitsamt erkundigen.
Ärzten und HP´s, die suchtkrank sind, wird nicht automatisch die Zulassung entzogen.

LG
Antje
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#13
Hallo Luna,

als ich mir bevor ich mich für diese super Schule entschied einen Informationsabend bei der VHS über die HP Ausbildung angehört habe, berichtete die Lehrkraft über einen ihrer Schüler, der aufgrund von früherem Dogenkonsum nicht zu der Prüfung zugelassen wurde.
Er war wohl polizeilich auffällig geworden, und in seinem Führungszeugnis wurde dieser Vorgang erwähnt.
Er galt somit wohl als "sittlich nicht zuverlässig". Es lag wohl die Befürchtung nahe, das er im Umgang mit Medikamenten/ Betäubungsmitteln/ Rauschmitteln als nicht zuverlässig galt.
Obwohl es bei ihm wohl nur eine "Jugendsünde" war, hatte er keine CHance in Niedersachsen zur Prüfung zugelassen zu werden. Leider hat es es erst erfahren, als er sich zu Prüfung anmelden wollte und sein Führungszeugnis beantragt hatte. Alles umsonst gelerntSad,

Falls es in deinem Falle irgend welche Zweifel geben sollte, würde ich mir vielleicht vorab mal ein Führungszeugnis ausstellen lassen, kostet
glaube ich nur 15 Euro, dann hättest Du da vielleicht schon mal keine Probleme wenn da kein Eintrag vorliegt. Das Attest vom Arzt ist meiner Meinung nach das kleinere Problem.

LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)
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#14
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Smile

@ Angelika: also das mit dem Führungszeugnis wird kein Problem sein. Mit der Polizei hatte ich nie zu tun, habe auch vor Kurzem erst ein erweitertes beantragt, da ich mich ehrenamtlich engagiere und es dafür benötigte: Kein Eintrag!!

Es geht also nur um das ärztliche Attest. Ja, beim Gesundheitsamt schlau machen ist auch logisch, wollte nur auch keine schlafenden Hunde wecken, wisst ihr?

Wie gesagt, das ist ein Teil meiner Vergangenheit, der mit der Gegenwart überhaupt nichts mehr zu tun hat und ich wäre schon traurig, wenn dies ein Hindernis für die Zukunft wäre :-(

LG
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#15
Hallo Luna,

das klingt doch schon mal ganz postiv. Also wenn kein Eintrag besteht, ist das doch schon mal sehr gut . Smile
Dann frag doch mal ganz allgemein und unverbindlich beim Gesundheitsamt an, geht ja vielleicht auch ganz anonym. Und dann würde ich ein Gespräch mit dem HA führen.
Bestimmt findest Du dort Unterstützung.

LG Angelika
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Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern zuviel Zeit, die wir nicht nützen. (Seneca)
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#16
(09.12.2009, 09:47)Isolde Richter schrieb:  Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
 Es muss mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegen.
 Er muss sittlich zuverlässig sein.
 Er muss gesundheitlich geeignet sein.
 Er darf keine Gefahr für die Volksgesundheit sein.

Was ich mich noch gefragt habe, muss man einen gültigen Erste Hilfe Schein vorher machen? Ist doch oft so in diesen Berufen?

Danke
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#17
Nein, das ist keine Vorausetzung.

Wird aber gerne gesehen und ist auch sinnvoll---wegen deiner Sorgfalstpflicht.

Wenn du eine Praxis hast, und z.B. jemand zum Reinigen einstellst oder eine Praxisgehilfin, dann muß jemand aus deiner Praxis den "Ersthelfer" machen. Und da wäre es am Besten, wenn du es gleich selber machst.

Ich habe kurz vor der schriftl. Prüfung meinen Ersthelfer gemacht und das ist ja auch gleichzeitig eine Hilfe für den mündl. Teil.

lg Andrea
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#18
Zitat:ich glaube, dass man das pauschal gar nicht sagen kann, welche Krankheit ein Ausschluss wäre. Gut, eine ansteckende Infektionskrankheit wäre denkbar. Aber selbst wenn jemand z. B. HIV hätte, kann er doch alle unblutigen Therapien anbieten ohne eine Gefahr für die Volksgesundheit zu sein.

Ich habe vor einigen Jahren im HIV-Bereich gearbeitet. Zu der Zeit hatten wir auch praktizierende Ärzte als Patieten (Zahnarzt/ Anästhesist) oder auch Krankenpfleger -die ja z.B. Spritzen geben.

Wer weiss denn ob sein Arzt / Zahnarzt getestet ist? Und wenn ja wie?
Letztendlich geht es doch darum, dass man verantwortungsbewusst mit der Erkrankung umgeht.
Und als Behandelner: dass wissen, dass der Patient negativ getestet wurde ist ja kein Schutz.Zum einen weil es noch andere Krankheiten gibt (Hepatitis z.B.) zum anderen weil der Patient sich ja auch nach dem Test angesteckt haben kann usw usw....

Aber dass schweift etwas vom Thema ab...
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#19
Hallo

ich möchte hier kurz meine Erfahrung teilen, vielleicht ist es ja für jemanden nützlich.

Ich habe wegen vor kurzem diagnostiziertem Morbus Bechterew beim zuständigen Gesundheitsamt nachgefragt, ob die Zulassungsvoraussetzung gesundheitliche Eignung trotz der Krankheit gegeben ist.

Ich bekam zum Glück die Antwort, dass ich trotzdem zur Prüfung zugelassen werden kann.

Liebe Grüsse
Sabine
Liebe Grüsse
Sabine Heart
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